Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen

Odin, Wednesday, 23.02.2005, 17:15 (vor 7650 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen von Norbert am 23. Februar 2005 12:48:59:

Sicher ist bei der Frau zu sehen, daß sie - meist im Gegensatz zum Mann - von einer VOLLJÄHRIGEN Person Proben braucht. Juristisch ist das zumindest wesentlich heikler, als wenn der Mann seine Vaterschaft prüfen läßt. Ähnlich heikel wäre es dann, wenn das Kind schon volljährig ist, oder - wie im geschilderten Fall - das Kind einen Test will.

Der juristische Teil an diesen Situationen hat mich aber noch nie so richtig interessiert. Mir geht es eher um die menschliche Ebene und dort verstehe ich in ALLEN Fällen, dass die Personen unter Unklarheit leiden und Klarheit haben möchten - und dies auf "schonendere" Art und Weise, als durch einen gerichtlich angeordneten Test.


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