Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen

Peter, Wednesday, 23.02.2005, 17:14 (vor 7650 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen von Ralf am 23. Februar 2005 13:33:23:

Die Ideen von "Datenschutz" und "informationeller Selbstbestimmung" scheinen mir da genauso vorgeschoben wie im umgekehrten Fall - das Interesse der Mutter, zu erfahren, wer der Vater ihres Kindes ist, schätze ich in dem Fall als höherwertig ein.

Zustimmung. Die "informationelle Selbstbestimmung" wurde ja vom BVerfG in das Grundgesetzt interpretiert als Recht des Buergers gegenueber DEM STAAT. Innerhalb eines privaten Verhaeltnisses halte ich die Anwendung dieses Konzepts fuer bemueht.

Solange das Ergebnis nur ein boole'sches Ja/Nein ist, kann ich nicht erkennen, dass da jemandes Rechte ernsthaft verletzt werden - sein Haar oder seinen Speichel wird der betreffende Mann wohl kaum ernsthaft vermissen.

Vorsicht - im Speichel ist ja auch wirkliche genetische Information wie Krankheitsanfaelligkeiten, und moeglich ist nicht nur ein Mustervergleich wie beim Vaterschaftstest sondern tiefere Ausforschung. Die Information sollte zumindest geschuetzt werden gegenueber Aussenstehenden wie Staat und Arbeitgeber, auch wenn dem Mann die Speichelprobe nicht wirklich fehlt.

Gruss,

Peter


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