Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen von Ralf am 22. Februar 2005 19:50:17:
Deshalb denke ich, dass das Urteil wahrscheinlich nicht verallgemeinert werden darf in dem Sinne, dass mutmassliche Väter eine Genprobe verweigern können. Hier liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Ein solches ist immer schwer anzufechten. Oder was denkt ihr ?
Auf jeden Fall fände ich es nicht in Ordnung, wenn der Vater auch bei begründetem Verdacht den DNA-Test verweigern dürfte.
Ganz abgesehen davon: Wenn das jemand ernsthaft fordert, hebelt er damit die gesamte Argumentation zum Thema selbstbestimmte Vaterschaftstests aus.
Gruß Ralf
Ist tatsächlich ein kniffliger Fall, deswegen habe ich ihn ja auch reingesetzt. Spontan würde ich sagen: Natürlich darf das Kind wissen, von wem es abstammt.
Aber hier geht es tatsächlich um Proben einer erwachsenen Person - so wie bei einem Vaterschaftstest seitens der Mutter auch von einer erwachsenen Person Proben genommen werden. Auch da ist ja der Grund einleuchtend und verständlich.
Die Grenze ist wirklich schwer zu ziehen in diesem Fall.
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Odin,
22.02.2005, 16:55
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Jeremin, 22.02.2005, 20:36
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen -
Scipio Africanus,
22.02.2005, 20:52
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen -
Ralf,
22.02.2005, 21:50
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Peter, 22.02.2005, 23:49
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Odin,
23.02.2005, 02:42
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Ralf,
23.02.2005, 13:55
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen -
Norbert,
23.02.2005, 14:48
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Ralf,
23.02.2005, 15:33
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Peter, 23.02.2005, 17:14
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Odin,
23.02.2005, 17:15
- Volle Zustimmung (n/t) - Ralf, 23.02.2005, 17:24
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Ralf,
23.02.2005, 15:33
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Norbert,
23.02.2005, 14:48
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Ralf,
23.02.2005, 13:55
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Scipio Africanus, 23.02.2005, 19:48
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Ralf,
22.02.2005, 21:50