Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen

Peter, Tuesday, 22.02.2005, 23:49 (vor 7651 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen von Ralf am 22. Februar 2005 19:50:17:

Auf jeden Fall fände ich es nicht in Ordnung, wenn der Vater auch bei begründetem Verdacht den DNA-Test verweigern dürfte.

Das ist doch schon heute ganz einfach: Verweigert der Mann den Test bei begruendeter Annahme, er koenne der Vater sein, dann wird er vom Gericht als Vater festgestellt und verurteilt zum Zahlen von Kindesunterhalt und oft auch zum Zahlen von Betreuungsunterhalt fuer die Mutter.

Ebenso sollte, wenn Kindesunterhalt gefordert wird, das Kind zu einer Speichelprobe bereit sein, sonst gibt es eben keinen Unterhalt. Nur, dass das eben noch nicht so gehandhabt wird, ganz im Gegenteil zum Vaterschaftsprozess.

Ganz abgesehen davon: Wenn das jemand ernsthaft fordert, hebelt er damit die gesamte Argumentation zum Thema selbstbestimmte Vaterschaftstests aus.

Was in diesem Fall besonders war, ist eben das alte rechtskraeftige Urteil, das gegen eine Vaterschaft sprach - kein Grund zur Verallgemeinerung.

Grund,

Peter


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