Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen

Norbert, Wednesday, 23.02.2005, 14:48 (vor 7651 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen von Ralf am 23. Februar 2005 11:55:17:

Hallo Odin,

Aber hier geht es tatsächlich um Proben einer erwachsenen Person - so wie bei einem Vaterschaftstest seitens der Mutter auch von einer erwachsenen Person Proben genommen werden. Auch da ist ja der Grund einleuchtend und verständlich.

Halte ich persönlich jetzt für nicht so problematisch. Wenn eine Mutter z.B. wissen will, ob ihr Lebenspartner tatsächlich der Vater ihres Kindes ist, und dann ebenfalls einen "selbstbestimmten Vaterschaftstest" durchführen lässt, hätte ich da ebenfalls keine prinzipiellen Einwände (eben weil der Grund einleuchtend und verständlich ist); dass ein Haar o.ä. in diesem Fall als "Datenträger" betrachtet wird, finde ich genauso lächerlich wie im umgekehrten Fall.
Keine Ahnung, ob diese Meinung hier im Forum mehrheitsfähig ist oder nicht.
Gruß Ralf

Hi
Es gibt einen gravierenden Unterschied:
Führt ein potentieller Vater so einen Test durch, so benötigt er folgendes:
Eine Probe von sich selbst
eine Probe vom Kind
nicht hingegen eine Probe der Mutter

Führt eine Mutter diesen Test durch, benötigt sie folgendes:
keine Probe von sich selbst
eine Probe vom Kind (rechtlich wie oben zu beurteilen)
je eine Probe jedes potentiellen, üblicherweise erwachsenen, Vaters ( also mindestestens einer weiteren Person ).
( Ich habe von einem Test gelesen, bei der die Mutter vier verschiedene potentielle Väter testen ließ)

Mutter und Vater sind biologisch nicht verwandt (sollten es nicht sein)
Mutter/Kind bzw. Vater/Kind schon
Somit ergibt sich bzgl. 'selbstbestimmt' ein klarer Unterschied.

Eine Mutter könnte also nur einen selbstbestimmten Mutterschaftstest durchführen, aber nie einen selbstbestimmten Vaterschaftstest.
Was ja manchmal auch sinnvoll sein kann, siehe Baby 81.

Für Gerichtsentscheidungen bei Vaterschaftsklagen wird aktuell eine zusätzliche Probe der Mutter verlangt.
Was die Aussagefähigkeit aber nur marginal verbessert.

Gruß
Norbert


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