Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: DNA-Analyse: erlaubt wenn's Männer trifft, verboten wenn's Frauen trifft

Andi, Friday, 21.01.2005, 01:21 (vor 7685 Tagen) @ PeterR

Als Antwort auf: Re: DNA-Analyse: erlaubt wenn's Männer trifft, verboten wenn's Frauen trifft von PeterR am 19. Januar 2005 15:33:17:

Guten Abend

Trotzdem halte ich es für wahrscheinlicher, daß eine private Firma ihre Gendatei aus Profitgründen verkauft, als daß der Staat seine Gendatei an private Firmen wie z.B. Versicherungen weiterverkäuft...

Bei anonymen Genmarkervergleichen kann die private Firma aber keine "Gendatei" weiterverkaufen - weil sie nur zwei mit einer unterschiedlichen Nummer versehenen Proben und eine Adresse hat, an die sie das Ergebnis senden soll. Sie weiß nicht, in welchem Zusammenhang die Adresse mit den Proben steht. Was also will sie weiterverkaufen?
Ergo: Keine Mißbrauchsmöglichkeit seitens der Firma, die den anonymen Genmarkervergleich durchführt.

Der Staat aber hat eine im System begründete Datensammelwut - weil korrekt verwendet diese Daten einen Nutzen haben können (das liefert die gutmenschliche Rechtfertigung) und die Bürokratie damit eine aus Steuergeldern zu finanzierende Aufgabe bekommt (das ist die Motivation).

Daher kann man darauf wetten, dass bei einem staatlich überwachten Test die personenbezogenen Daten zu den jeweiligen Proben nicht nur erhoben, sondern auch gespeichert werden würden. Und weiter kann man darauf wetten, dass diese Daten dann auch mißbraucht werden würden - entweder durch den Staat selbst durch Verwendung der Daten in anderen Zusammenhang, oder durch (eventuell illegale) Weitergabe der Daten durch eine(n) (korrupte(n)?) Staatsbedienstete(n).

Viele Grüße,
Andreas


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