Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: DNA-Analyse: erlaubt wenn's Männer trifft, verboten wenn's Frauen trifft

T.Lentze, Wednesday, 19.01.2005, 15:32 (vor 7686 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: DNA-Analyse: erlaubt wenn's Männer trifft, verboten wenn's Frauen trifft von Ferdi am 19. Januar 2005 12:58:07:

Frage in die Runde: Ist Personenstandsfälschung durch Kinesunterschiebung ein Bagatelldelikt? Oder ist es bei einer Frau überhaupt kein Delikt?

Ich habe gestern im Brigitte-Forum die Frage aufgeworfen: Kondensator: "Welche Strafe erwartet eine Frau bei Personenstandsfälschung ?" und im Textfeld noch einige diesbezügliche Fragen hinterhergeschickt. Aber Zypries hat ja die meisten Fragen gar nicht beantwortet, so also auch diese nicht. Sie war sprachlos.

Übrigens wird auch die Kindes-Mitnahme mit Verbringung an einen unbekannten Ort - durch Mütter - gewöhnlich nicht verfolgt, obwohl es ein Verbrechen ist, da Strafbedrohung ab drei Jahre. Die Anwälte pflegen die Väter sogar abzuraten, diese Klage einzureichen. Angeblich nicht nur wegen Erfolglosigkeit, sondern auch aus andern Gründen (ich habe aber nicht verstanden, aus welchen). Väter werden allerdings immer verfolgt, wenn sie mit dem Kind abhauen.

Zwischen Legislative und Juridikative ist eben zu unterscheiden. Anders gesagt: zwischen Gesetzgebung und Rechtssprechung besteht kein fester Zusammenhang.

T.L.


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