Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: DNA-Analyse: erlaubt wenn's Männer trifft, verboten wenn's Frauen trifft

Ferdi, Wednesday, 19.01.2005, 16:07 (vor 7686 Tagen) @ PeterR

Als Antwort auf: Re: DNA-Analyse: erlaubt wenn's Männer trifft, verboten wenn's Frauen trifft von PeterR am 19. Januar 2005 13:19:51:

Hi,
[quote]auch wenn ich gegen das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests bin, hier gibt es einen Unterschied: Beim Ladendieb nimmt die Polizei die DNA-Analyse und der Staat kann dafür sorgen, daß diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, beim heimlichen Vaterschaftstest werden die DNA-Daten von Privatpersonen bzw. Firmen genommen bzw. gespeichert. Hier liegt halt genau die Gefahr: Es muß auch bei heimlichen Vaterschaftstests garantiert sein, daß die DNA-Daten nicht an Dritte (z.B. Versicherungen oder Arbeitgeber) weitergegeben werden. Ich denke aber, daß ist durch geeignete Maßnahmen möglich...
[/quote]

Eigentlich gibt es keinen Unterschied. In beiden Fällen löst ein Strafdelikt einen DNA-Test aus, hier Ladendiebstahl, dort Personenstandsfälschung. Nur sollte es in einem wirklichen Rechtsstaat so sein, dass die Verfolgung von Strafdelikten ohne Ansehen der Person erfolgt. Hier jedoch wird die von einer Frau begangene Personenstandsfälschung überhaupt nicht verfolgt und selbst beim Ladendiebstahl erhalten Frauen noch einen Frauenbonus bei der Strafzumessung, wie hier ja schon öfters unter Hinweis auf Pressemeldungen berichtet wurde. Die Aufklärung von Personenstandsfälschungen durch Frauen wird sogar durch Verbot der Beweiserhebung absichtlich verhindert. Selbstverständlich könnte der Staat im Falle der Vaterschaftsfeststellungen dafür sorgen, dass die Daten nicht missbraucht werden. Er tut es aber nicht, da Straftaten von Frauen nicht aufgeklärt werden dürfen.

Gruss,
Ferdi


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