Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen)

Nick, Sunday, 16.01.2005, 02:29 (vor 7690 Tagen)

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Zunächst mal speziell zu dir, lieber Konfuzius!

Du hast schon recht: die Begriffe sind sehr schwierig und ich habe sie bestimmt nicht erschöpfend genug geklärt, auch für mich selbst nicht. Ein waschechter Konfuzius kann da natürlich gar nicht anders, als zuhöchst unzufrieden zu sein :-))

Ich bin auch unzufrieden. Es ist aber, gerade in diesem konkreten Fall, auch ganz schön schwierig. Vor der Klarheit der Begriffe steht ja immer die Klarheit des Denkens. Ich bemühe mich zwar sehr darum, aber je mehr ich es tue, desto verwirrender wird mir die Angelegenheit. Allerdings scheint mir das überhaupt nicht an mir zu liegen, sondern an dem intellektuellen Brei, der uns allen da aufgetischt wurde, durchsetzt mit viel Heuchelei, Lügen, Finten, Niedertracht, Zweit- und Drittabsichten, die zwar durchschimmern, aber nicht leicht zu unterscheiden sind. Die Diskussion um die "Vaterschaftstests" entpuppt sich für mich immer mehr als ein Wald voller machiavellistischer Fallen. Ich muß zugeben: ich habe da noch nicht zuende gedacht!

Trotzdem will ich mal darlegen, wie weit ich im Moment damit gekommen bin. Zunächst zur Definition: "Der gesetzliche Vater, auch rechtlicher Vater genannt, ist der Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder, wenn er nicht verheiratet war, die Vaterschaft öffentlich anerkannt hat bzw. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde."

Diese Formel stammt noch aus Kaiser Wilhelms Zeiten, als die Vaterschaft bekanntlich nicht zweifelsfrei feststellbar war. Sie gilt bis heute unverändert. In der Formulierung spiegelt sich die früher unvermeidliche letzliche Ungewißheit über die tatsächliche, biologische Vaterschaft ("Pater semper incertus"), die sich nun mal bis vor kurzem nicht, neuerdings aber sehr wohl und absolut sicher klären läßt.

Die heutigen Möglichkeiten schaffen - auch rechtlich - de facto eine ganz neue, total veränderte Ausgangssituation. Heute muß die Definition des Vaters (und kann nicht anders) lauten: Vater ist der, der es wirklich ist, also derjenige, der das Kind gezeugt hat. Man kann nicht eine antiquierte, obrigkeitsstaatliche, rein pragmatische Verfügung einer radikal veränderten Realität entgegenstellen und dann von der Wirklichkeit verlangen, daß sie sich dem Formalismus beugt.

Der BGH hat daran keinen einzigen Gedanken verschwendet. Im Gegenteil: er ignoriert mit Fleiß die heutige Realität, um weiterhin (scheinbar!) die 'Rechte' der "immer sicheren Mutter" nach obrigkeitsstaatlichen Prinzipien festzuschreiben, während er den Vater weiterhin als "unsicher" annimmt, obwohl er das in Wahrheit eben garnicht mehr ist (bzw. sein müßte).

Das bedeutet, daß der BGH Unrecht setzt, wenn er zu Lasten und auf Kosten der betroffenen Männer entscheidet und ihnen die "rechtliche Vaterschaft" ohne Bezug auf die tatsächliche ungerührt weiterhin aufdrückt, ganz so, als bliebe ihm gar nichts anderes übrig. Er verneint einfach die Möglichkeit, die tatsächliche Vaterschaft festzustellen, so als gäbe es diese Möglichkeit nicht. Mehr noch, er verbietet sie sogar! Ja, er mutet einem "rechtlichen Vater" sogar darüberhinaus das sichere Wissen um seine Nicht-Vaterschaft ungerührt zu, inklusive all der finanziellen Lasten - die er damit nämlich dem Staat von Halse schafft! Das hält man alles einfach im Kopf nicht aus! Es ist ersichtlich von der Exekutive bestellte Justiz!

Gehen wir indes trotz dieser haarsträubenden Sachlage einmal davon aus, daß der BGH, wie Thomas Kaeder argumentiert, wegen der gültigen Definition des "gesetzlichen Vaters" aus formalen Gründen nicht die Realität, sondern das derzeit bestehende Recht zugrundelegen mußte. Macht dies sein Urteil nun zu einem richtigen? Nein! Ich denke, auch mit der zur Zeit gültigen Definition des "Vaters" ist die Sache nicht auf diese Weise abzutun. Der "gesetzliche Vater" gilt nun mal auch dem BGH als Vater! Er steht also im Sinne des BGB zu dem Kind in keiner anderen verwandtschaftlichen Beziehung, als die Kindsmutter. Er hat deswegen naturrechtlich - aber eben nicht nach geltendem Recht - alle Rechte eines Vaters und muß sie auch haben. Ihm steht als Vater folglich auch das selbstverständliche Anrecht auf das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu. Sein Sorgerecht ist nicht "weniger wert", als das der Kindsmutter. Daraus nun ergibt sich das selbstverständliche Recht des Vaters, die DNA seines(!) Kindes [im juristischen Sinne handelt es sich ja um sein Kind, auch und gerade nach Auffassung des BGH!] untersuchen zu lassen, um nichts weniger, als auch die Mutter dieses Recht hat. Es gibt in der Frage keinen sachlich begründeten Unterschied zwischen den Rechten der Kindsmutter und und denen des rechtlichen Vaters! Wie wollte man den denn begründen? Der BGH aber geht dennoch ungerührt davon aus, es müsse folgendermaßen und könne gar nicht anders sein, ohne daß es ihn sonderlich anficht: das Recht des Vaters hinsichtlich seines Kindes ist für den BGH schlicht inexistent, allein das Recht der Mutter zählt.

Die Sache hat indes noch einen viel perfideren Pferdefuß. So scheint es nämlich nur zu sein! In Wahrheit, und das ist das wirklich Diabolische an dem Urteil, wird die Entscheidung effektiv dem Vater und der Mutter entzogen und in staatliche Hände gelegt, bzw. in die Hände von Gerichten. Wieder einmal wird also unter der populistischen Fahne der "Stärkung von Frauenrechten", die uns hier natürlich füchterlich empört (zu recht!), in Wahrheit die weitere Entprivatisierung und kollektivistische Entrechtung des Individuums überhaupt, die Zerschlagung der Intimität, die bürokratische Entmündigung des Bürgers und seine Unterjochung unter "rechtliche Regelungen" angeordnet. Indem dem Mann das Recht genommen wird, als freier Bürger nach eigenem, freiem Ermessen Klarheit über seine höchstpersönlichen und höchstintimen Lebensverhältnisse zu erlangen, wird das Recht ja nur scheinbar "der Frau übereignet". Das ist nur vordergründig! In Wahrheit reißt der sich immer totalitärer gebärdende, bevormundende Staat wieder ein weiteres Stück Entscheidungs- und Regelungskompetenz des Bürgers an sich, wieder mal im Bereich des ganz Privaten, ja Hochintimen - und wieder mal ganz auf der Linie der allenthalben zu beklagenden "Bordellisierung der Geschlechterbeziehung": es wird wieder mal "Vater Staat", der Zuhälter der Frauen, gerufen, der das für seine "Nutten" regelt und in die Hand nimmt und dem "Freier" eine auf's Maul gibt, wenn er nach der Nummer noch was zu melden haben will.

Für einen recht und frei denkenden Menschen kann die Sache aber nur so gesehen werden: Befugnis zum Klären der verwandtschaftlichen Beziehungen haben allein diejenigen, die miteinander verwandt sind, bzw. die glauben müssen, dies zu sein! Punkt. Gerade weil auch dem Vater das Sorgerecht nicht abgesprochen werden kann, ebenso wenig wie der Kindsmutter, kann er von der Sache her mit einem selbstbestimmten Test gar nicht gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" seines Kindes verstoßen, wie es der BGH einfach unterstellt. Wie kann er das unterstellen?

Der Vater verstößt gegen das Recht seines Kindes sowenig, wie es die Kindsmutter (oder er selbst) täte, wenn wenn eines der Eltern meinetwegen z.B. eine (viel weitergehende!) Untersuchung des Kindes auf Erbkrankheiten veranlassen würde. Ist das ab jetzt auch verboten? Nach dieser "Logik" des BGH schon! Muß also ab jetzt eine staatliche Behörde den Eltern die Genehmigung dazu erteilen, wenn sie mit ihrem Kind zum Arzt gehen wollen, weil zu befürchten ist, daß dabei eventuell personenrechtliche Daten des Kindes ermittelt werden könnten? Oder dürfen Eltern die Zustimmung ihres minderjährigen Kindes in diesen Fällen ersetzen? Natürlich dürfen sie das! Folglich dürfen sie es auch im Falle der Abstammungsermittlung, zumal der Vater und dies um so mehr, weil nämlich hier zusätzlich sein berechtigtes Eigeninteresse empfindlich berührt ist.

Daraus folgt: die ganze Idee, der Vater dürfe die DNA seines Kindes nicht hinsichtlich der wahren Verwandtschaftsverhältnisse untersuchen lassen, von vorn bis hinten blanker Unfug und Kokolores! Selbstredend gilt das alles 'auch' für den "rechtlichen Vater"! Ein Unterschied läßt sich vor dem Testergebnis ja gar nicht machen. Einen anderen Status, als "rechtlicher Vater" zu sein hat kein Vater vor definitiver Feststellung seiner biologischen Vaterschaft. Folglich läßt sich mit diesem Unterschied auch nicht argumentieren und nichts begründen oder bestreiten.

Nebenbei ist die rechtliche Lage der Kindsmutter, die die Vaterschaft ihres Kindes ermitteln möchte, rechtlich ungleich problematischer, als die des Vaters, weil sie dafür nämlich auch die DNA des Vaters braucht. Deshalb verstößt in Wahrheit sehr wohl die Mutter eines Kindes, die dessen Abstammung "heimlich" testen läßt, gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Vaters (nicht hingegen natürlich gegen das des Kindes, da sie selbst dieses als Sorgeberechtigte ja ersetzt). Der Vater hingegen braucht die DNA der Mutter keineswegs. Deshalb verstößt der Vater, anders als im umgekehrten Fall, in keiner Weise gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kindsmutter. Das des Kindes hingegen muß auch er ersetzen können, um nichts weniger, als dies die Mutter kann. Denn beide sind ja Elternteile desselben Kindes! Wie kann Frau Zypries übrigens angesichts dieser Zusammenhänge davon schwafeln, "auch eine Frau, die betrügt, verliert deswegen nicht ihre Persönlichkeitsrechte"? Wo doch die DNA der Mutter überhaupt nirgendwo ins Spiel kommt! Es drückt sich darin m.E. die selbstverständliche Annahme aus, das Wohl der Mutter sei identisch mit dem des Kindes, noch mehr: das Persönlichkeitsrecht des Kindes sei gewissermaßen ein integraler Bestandteil der Persönlichkeit der Kindsmutter. Eine Annahme, die der BGH einfach stillschweigend übernimmt, die sich sachlich aber auf keine Art begründen läßt!

Der BGH aber geht mit eben dieser "Selbstverständlichkeit" davon aus, daß allein die Mutter des (unehelichen) Kindes ein Sorgerecht im Interesse des Kindes ausüben könne. Dabei ist der Sache nach ersichtlich das genaue Gegenteil der Fall! Auch in den verhandelten Fällen hatten die Mütter ja jeweils der Klärung der Abstammung nicht zugestimmt, weil sie das Ergebnis halt schon kannten und die Aufdeckung ihrer Lügen gegenüber dem Kuckucksvater wie gegenüber ihrem Kind fürchteten! Sie haben also ihren Kindern bewußt den wahren Vater und damit ihre Abstammung vorenthalten. [Mir fällt gerade wieder diese unsägliche, charakterfreie, feministische Biomasse ein - ihr Name ist mir in diesem Moment komischerweise entfallen - die von den "feigen Männern" schwadroniert hat... und ich bekomme eine Gänsehaut und Brechreiz!] Diesen Müttern ging es doch einzig und allein um das "Wohl" der Mutter (i.e. ihr eigenes), und kein kleines bißchen um das des Kindes (von dem des Mannes garnicht zu reden). Der BGH "übersieht" das und läßt es in seiner Entscheidung einfach beiseite. Das Kind wird hier, im Gegensatz zur Unterstellung des BGH, in Wahrheit schmählich von der Mutter verraten, aus rein selbstsüchtigen Motiven. Das bedeutet im Ergebnis: das Recht der Mutter auf die Lüge wird höchstrichterlich bestätigt, zugleich wird das Recht des Vaters auf die Wahrheit vom selben Gericht im selben Urteil verneint. Das möge mir jetzt mal ein Jurist bitte begründen! Thomas Kaeder, was sagst du dazu? Willst du dein Lob für das BGH-Urteil und seine angebliche Weisheit wirklich noch aufrechterhalten? Dann begründe das bitte!

Der Vater wird vom BGH gewissermaßen als außenstehende, wildfremde Person abgefertigt. Diese Beurteilung ist aber von der Sache her einfach verkehrt und grundrechtswidrig, da sie den Vater seiner Rechte als Vater beraubt. Gerade der BGH geht doch von der veralteten Auffassung aus, der "gesetzliche Vater" sei ohne wenn und aber der Vater! In der in Rede stehenden Entscheidung des BGH indes wird er wie ein x-beliebiger Fremder abgekanzelt... obwohl er andererseits deswegen seiner Pflichten natürlich keineswegs ledig ist. Ja mehr noch, es ist viel absurder: es wird dem Vater verwehrt, die sachliche Begründung eben jener Pflichten zu erfahren, die sich aus der Tatsache seiner Vaterschaft[/u] für ihn ergeben. Zugleich aber wird die Verneinung seiner Rechte auf Wahrheit damit begründet, daß er gewissermaßen im Verhältnis zu seinem Kind ein völlig Außenstehender, ein Nichtvater[/u] gleichsam, sei. Das eine schließt das andere aber logisch aus! Welcher Jurist erklärt mir bitte mal, warum das "logisch" ist und gar nicht anders sein konnte. Thomas Kaeder![/u] Ich will das wirklich mal gerne am Beispiel vorexerziert bekommen, wie Juristen ticken und sowas in aller Seelenruhe ungerührt vom Blatt ablesen können, ohne sofort Durchfall, Schweißausbrüche, Erbrechen, Hautausschläge und grauenhafte Gehirnschmerzen zu bekommen :-)))

Für mich ist das BGH-Urteil einfach ein unsägliches Narrenstück aus Absurdistan, eine verdrehte Posse, eine formaljuristische Verrenkung mit anschließendem Knochenbruch, die der Logik spottet und dem Recht hohnspricht! Nicht nur der Sache nach übrigens, sondern auch formal, weil der Vater nunmal einfach der Vater ist, und eben nicht irgend ein dahergelaufener Strolch, den die Herkunft seines eigenen Kindes "nichts angeht". Wie kann man derart offenkundige, hirnrissige Widersprüche und Absurditäten als "Recht" bezeichnen? Die formaljuristische Argumentation des BGH hebt sich meiner Ansicht nach komplett selbst auf und ist einfach unhaltbar. Wie sollte so ein verknäulter Unsinn vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben?

Noch mal zu Thomas Kaeder: Es handelt sich beim selbstbestimmten Vaterschaftstest eben nicht um den analogen Fall, daß die Tipse aus deinem Beispiel das Kind der Sekretärin heimlich "testen" läßt, um herauszufinden, ob dieses vom Abteilungsleiter abstammt. Dieses Beispiel ist einfach irreführend und völlig abwegig, weil in den beiden Fällen jeweils ganz unterschiedliche Beziehungen der beteiligten Personen zueinander vorliegen. Es ist doch gerade der moralische Skandal des BGH-Urteils und der machiavellistischen "zypriotischen Gesetzesinitiative", daß der Vater eines Kindes auf das selbe Niveau gestellt wird, wie jene Tipse oder die berühmte "neugierige Nachbarin". Allein die Anführung solch abwegiger Beispiele empfinde ich als Beleidigung und Entwürdigung all der Männer, die sich in solch einer Lage befinden. Wie selbstverständlich ist es eigentlich inzwischen für "jedermann" in unserem Land geworden, Männer "vollautomatisch" und gewissermaßen bewußtlos zu beleidigen, alles im "guten Glauben", es könne überhaupt gar nicht anders sein? Macht dich das alles nicht doch nachdenklich, Thomas Kaeder? Findest du wirklich auch jetzt noch überhaupt nichts auszusetzen am BGH-Urteil?

Ich kann nicht nachvollziehen, warum du das BGH-Urteil "weise" nennst, da es angeblich die Politik auf eine bestehende Schieflage aufmerksam gemacht hätte. Ich muß vielmehr zur Kenntnis nehmen, daß Frau Gerechtigkeitsministerin Zypries sich durch dieses Urteil vollauf bestätigt sieht. Und im Urteil lese ich auch nichts von einer Schieflage, unter der der BGH zu ächzen gehabt hatte. Natürlich ist der BGH nicht der Urheber der verfehlten Familienpolitik. Aber daß er diese nun in die Zwickmühle setzen würde, das kann man doch wohl beim besten Willen nicht aus der Entscheidung herauslesen!

Fragwürdig ist in der Tat und einzig die gegenwärtige Durchführung des selbstbestimmten Vaterschaftstests. Ein Einsenden von "irgendwelcher" DNA von "irgendwem" darf natürlich nicht sein, das ist völlig selbstverständlich. Indes hat diese rein technische Frage überhaupt garnichts mit der grundsätzlichen Feststellung des BGH zu tun, daß Väter ab sofort überhaupt keine solchen Tests mehr durchführen lassen dürfen! Der BGH begründet es ja "grundrechtlich" und nicht technisch, in Wahrheit aber ließe sich das grundrechtliche Problem, das in der Tat existiert, auf rein technische Weise sehr leicht aus der Welt schaffen! Es müßte z.B. einfach festgelegt werden, daß die Probenentnahme und die Einsendung von einem Arzt durchzuführen ist. Dann ist die Identität der Personen fraglos gesichert, diese Identität muß zweitens dem Labor nicht einmal mitgeteilt werden (Anonymisierung!) und der Mißbrauch der DNA-Untersuchung durch unbefugte Dritte wäre effektiv ausgeschlossen. Wenn man also will, dann findet man auch Wege, und zwar sehr leicht, die alle vorgebrachten Bedenken gegen die heutigen "heimlichen" Tests ausräumen, ohne die Rechte der Väter zu bescheiden. Aber man will eben nicht. Deshalb wird gelogen und getrickst und geheuchelt, daß es einfach nicht zu ertragen ist!

Es wird ganz bewußt ein mulmiger, trüber Gedankenbrei angerührt, aus dem man die einzelnen Begründungen für die jeweiligen Detailfragen nicht mehr unterscheiden kann und das eine "Argument" zum "Beleg" irgend einer völlig anderen Frage innerhalb des Gesamtkomplexes herangezogen wird. Die Debatte ermagelt vor allem sauberer, gedanklicher Klarheit. Ich behaupte, daß das beabsichtigt ist! Das alles läßt sich nämlich nicht mehr mit "Schwachsinn" erklären, von dem unsere Politiker zweifellos häufig befallen sind. Gerade Frau Zypries aber ist hochintelligent und machtbewußt. Bei ihr ist es nicht Schwachsinn, mit dem wir es zu tun haben. Das ist machiavellistische Machtpolitik der übelsten Sorte und meinem Dafürhalten nach Teil jenes Anschlags auf unsere Rechtsordnung, der von Rotgrün, im Stile eines Staatsstreichs auf Raten und auf Filzsohlen, Zug um Zug in Szene gesetzt wird.

Ein wichtiger Einschub! Der nächste (und noch viel unverschämtere und gefährlichere!) Schachzug in diesem Putsch ist das geplante Diskriminisierungsgesetz, das sich zwar "Anti-Diskriminisierungsgesetz" nennt, in Wahrheit aber das genaue Gegenteil davon ist: es ist eine Festschreibung, wer wen wann und wie diskriminieren darf. Die "political correctness" wird kodifiziert und für alle verbindlich gemacht. Eine kleine, forennahe Kostprobe, was daraus z.B. im Prinzip folgen könnte: zu sagen, Sexismus bedeute, daß Männer Frauen abwerten, ist "korrekt" und deshalb straffrei. Es ist auch "korrekt" zu sagen, das es sich nur dann um Sexismus handelt, wenn Männer Frauen abwerten. Nicht nur "unkorrekt", sondern sogar strafbar(!) aber wird es sein zu sagen, es sei sexistisch, wenn Frauen Männer herabsetzen. Das ist dann nämlich eine "frauendiskriminierende Aussage"! Und das wird bestraft! Das Gesetz erlaubt "jedem", sich von jedem diskriminiert zu fühlen. Dieses Gefühl allein ist selbst bereits die Anklage! Diese Anklage braucht nicht bewiesen zu werden, sondern der Beklagte muß umgekehrt beweisen, das die Klage unberechtigt ist und er nicht diskriminiert hat! Sagenhaft, oder?

In diesem Stil macht Frau Machiavella zur Zeit zielgerichtet Politik - und wir sind ausgerechnet in dieser putschgeschwängerten Situation leider mit einer völlig verschnarchten Opposition geschlagen, die jeweils von politischen Witzfiguren geführt wird und sämtliche relevanten, die Freiheit der Bürger betreffenden Fragen in schändlicher Impotenz und Ignoranz verschläft. Rotgrün ist dabei, einen veritablen Staatsstreich durchzuführen, ohne daß es die Opposition überhaupt mitbekommt! Ich habe jetzt einfach nicht dir Zeit, die Konsequenzen dieses Putschgesetzes darzulegen, obwohl es über alle Maßen von Bedeutug ist und auf keinen Fall durchkommen darf! Ich wollte hier wenigstens am Rande darauf hinweisen. Vielleicht schaffe ich es nächste Woche ja doch noch, näher darauf einzugehen. Ich kann es aber nicht versprechen, weil ich gerade in Arbeit und anderen Verpflichtungen ertrinke!

Zum Schluß noch einmal zurück und zusammenfassend das Wesentliche zu den "Vaterschaftstests". Das Prinzip ist doch eigentlich im Grunde sehr einfach: ein eigenständiges, gleichwertiges Recht auf ein Abstammungsgutachten - und zwar auch "geheim", das heißt unabhängig von der Zustimmung der beiden anderen - haben exakt drei Personen: der Vater, die Mutter und das Kind. Den Staat oder die Gerichte geht das hingegen zunächst mal einen feuchten Kehrricht an, bevor nämlich die Betrofenen nicht selbst entschieden haben, wie mit ihrer Information hernach umgehen wollen! Keiner von den drei Berechtigten hat in der Frage der Abstammungsklärung ein "höheres" Recht, als ein anderer, schon garnicht natürlich irgend ein Recht auf Lüge. Auch ein Kind hat z.B. durchaus ein Recht zu erfahren, ob seine Eltern wirklich seine Eltern sind, auch dann, wenn diese ihm das nicht sagen wollen. Als Erwachsener spätestens muß es dieses Recht auf jeden Fall wahrnehmen dürfen, auch wenn die Eltern, oder ein Elternteil, dies nicht möchte. Das steht für mich völlig außer Frage. Wer würde da nun, nach der "Logik" von BGH und Zypries, wessen Rechte wie verletzen... wenn die Eltern schweigen?... wenn das Kind "heimlich" die Wahrheit herausfinden läßt?

Es kann deshalb garnicht anders geregelt werden, als daß eben jeder der Drei ein selbständiges, unabhängiges Recht auf die Wahrheit über die Herkunft, und das bedeutet i.a. über die tatsächliche Vaterschaft, hat. Das Gesetzesvorhaben der Bundesjustizministerin und das Urteil des BGH hingegen gehen davon aus, daß ein solches Recht nur zwei Personen zusteht, und zwar der Mutter und dem Kind; dem Vater allenfalls dann, wenn die Mutter zustimmt (was realiter bedeutet, daß es ihm eben nicht zusteht). Das aber ist offensichtlich abwegig, denn es verletzt die Grundrechte zweier Menschen: die des Vaters und die des Kindes.

Ich bin kein Jurist. Mich würde wirklich sehr interessieren, was Juristen zu diesem verknäulten, dornigen Gestrüpp sagen. Mir fällt es wahnsinnig schwer, mich ans andere Ende durchzuschlagen, ich bleibe am Ende doch immer irgendwo hängen. Es ist einfach eine - auch intellektuelle - Zumutung, was der Öffentlichkeit in dieser Frage da an stinkendem, halbvergorenem, mit allerlei mentalen Fäkalien durchsetztem "Gedankenbrei" aufgetischt wird. Mit einem Wort: es ist zum Kotzen!

Mehr und mehr beschleicht mich übrigens eine böse Ahnung: der ganze Bohai um das Gentest-Gesetz könnte auch eine gewollte Nebelkerzenaktion seitens der Regierung sein, um vom Diskriminierungsgesetz abzulenken, das kommende Woche durch den Bundestag gehen soll. Dieses Gesinnungsüberwachungs- und gleichschaltungsgesetz ist nämlich objektiv von erheblich weitreichenderer Bedeutung und ungleich gefährlicher, als es die stark emotionalisierende Frage von "heimlichen Vaterschaftstests" ist. Den gewissenlosen, zynischen Machiavellisten, die uns zur Zeit regieren, traue ich eine solche Finte, im Verbund mit ihren "befreundeten" Medien, unbesehen zu.

So, ich hoffe, daß dieses "Tsunami-Posting" jetzt sogar einen Konfuziuss einigermaßen zufriedenstellt :-)) "Uns Eugen" hingegen wird natürlich wieder tief seufzen müssen. Allerdings sollte er vielleicht mal besser darauf achtgeben, daß ihm nicht bei seinem andauernden Seufzen und Geifern eines Tages die Prothese mal aus dem Hals geflogen kommt und jemand Unschuldigen am Kopf trifft und verletzt.

Leute gibt's, die gibt es eigentlich gar nicht!

Gruß vom
Nick

@Andreas (Boardmaster): Das kann rausfliegen, habe es geändert neu reingestellt

Nick, Sunday, 16.01.2005, 07:27 (vor 7690 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) von Nick am 16. Januar 2005 00:29:07:

Danke!

Nick

Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen)

Scipio Africanus, Sunday, 16.01.2005, 09:49 (vor 7689 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) von Nick am 16. Januar 2005 00:29:07:

In den Fällen, die das BGH zu beurteilen hatte, hatten die Männer eben kein Sorgerecht. Aber selbst wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, hätte das BGH die Rechtmässigkeit des Tests nur bei Zustimmung aller Parteien bejaht.
Daraus leitete das BGH die Unrechtmässigkeit des Tests ab. Ein solcher Test müsste nach Auffassung des BGH von allen drei beteiligten Personen gutgeheissen werden, um rechtmässig zu sein. Das heisst vom gesetzlichen Vater, der Mutter und dem Kind. Da das Kind unmündig ist, entscheidet der / die Sorgeberechtigte darüber, ob der vom Vater gewünschte Test gemacht werden darf. Soweit die Rechtsauffassung des BGH.
Diese Rechtsauffassung ist aus folgenden Gründen sehr fragwürdig :

Das de facto Vetorecht der Kindsmutter.

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist ein Konstrukt, das in der Wirklichkeit so nicht existiert. Das unmündige Kind wird durch den Sorgeberechtigten bevormundet, also das Gegenteil von selbstbestimmt. Im Falle der Kindsmutter besteht eine Interessenskollision, was den Vaterschaftstest anbelangt. Es gibt deshalb keine Gewähr, dass die Kindsmutter im Interesse des Kindes handelt, wenn sie den Test ablehnt. Sie nimmt im möglichen Fall der Personenstandsfälschung Eigeninteressen wahr, die mit den Interessen des Kindes nichts zu tun haben. Sie will ihren Betrug verschleiern. Es ist völlig unverständlich, dass das BGH diese Interessenskollision nicht wahrnimmt. Das Sorgerecht der Mutter müsste in diesem Fall eingeschränkt werden.

Die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Kindes

Wie bereits gesagt; das informationelle Selbstbestimmungsrecht (i.S) des unmündigen Kindes ist ein juristisches Konstrukt, das keine Entsprechung in der Wirklichkeit hat.
Aber nehmen wir es mal als gegeben hin. Es stellt sich doch dann die Frage, warum das i.S des Kindes verletzt sein soll, wenn der Vater einen Test machen lässt ohne Zustimmung der Mutter, bei Zustimmung der Mutter jedoch nicht. Es ist offensichtlich, dass hier wieder einmal Kindesrechte vorgeschoben werden, um Frauenprivilegien zu erhalten. Wäre es nicht im Interesse des Kindes, den Personenstand zweifelsfrei festzustellen ?

Die Vaterschaftsvermutung

Gesetzlicher Vater wird Mann, weil der Staat vermutet, Mann sei es. Der gesetzliche Vater muss die Möglichkeit haben, jederzeit und ohne weiteres diese Vermutung überprüfen zu lassen, weil diese Vermutung auch ohne weiteres angenommen wird. Diese Feststellung der biologischen Vaterschaft sollte nicht automatisch die Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft bedeuten. Die Vaterschaftsvermutung ohne geeignete Rechtsmittel, diese ohne weiteres zu überprüfen, bedeutet einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes.

Abschliessend

Hier hilft nur der Gang vor das Verfassungsgericht.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass der Feminismus zerstört werden sollte.

Gruss Scipio

Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen)

T.Lentze, Sunday, 16.01.2005, 12:31 (vor 7689 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) von Scipio Africanus am 16. Januar 2005 07:49:10:

Ich war zwar mit diesem Beitrag nicht angesprochen, aber:

Danke, das war kurz, klar und einleuchtend in jedem Punkt.

In den Fällen, die das BGH zu beurteilen hatte, hatten die Männer eben kein Sorgerecht. Aber selbst wenn sie das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, hätte das BGH die Rechtmässigkeit des Tests nur bei Zustimmung aller Parteien bejaht.
Daraus leitete das BGH die Unrechtmässigkeit des Tests ab. Ein solcher Test müsste nach Auffassung des BGH von allen drei beteiligten Personen gutgeheissen werden, um rechtmässig zu sein. Das heisst vom gesetzlichen Vater, der Mutter und dem Kind. Da das Kind unmündig ist, entscheidet der / die Sorgeberechtigte darüber, ob der vom Vater gewünschte Test gemacht werden darf. Soweit die Rechtsauffassung des BGH.
Diese Rechtsauffassung ist aus folgenden Gründen sehr fragwürdig :
Das de facto Vetorecht der Kindsmutter.
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist ein Konstrukt, das in der Wirklichkeit so nicht existiert. Das unmündige Kind wird durch den Sorgeberechtigten bevormundet, also das Gegenteil von selbstbestimmt. Im Falle der Kindsmutter besteht eine Interessenskollision, was den Vaterschaftstest anbelangt. Es gibt deshalb keine Gewähr, dass die Kindsmutter im Interesse des Kindes handelt, wenn sie den Test ablehnt. Sie nimmt im möglichen Fall der Personenstandsfälschung Eigeninteressen wahr, die mit den Interessen des Kindes nichts zu tun haben. Sie will ihren Betrug verschleiern. Es ist völlig unverständlich, dass das BGH diese Interessenskollision nicht wahrnimmt. Das Sorgerecht der Mutter müsste in diesem Fall eingeschränkt werden.
Die Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Kindes
Wie bereits gesagt; das informationelle Selbstbestimmungsrecht (i.S) des unmündigen Kindes ist ein juristisches Konstrukt, das keine Entsprechung in der Wirklichkeit hat.
Aber nehmen wir es mal als gegeben hin. Es stellt sich doch dann die Frage, warum das i.S des Kindes verletzt sein soll, wenn der Vater einen Test machen lässt ohne Zustimmung der Mutter, bei Zustimmung der Mutter jedoch nicht. Es ist offensichtlich, dass hier wieder einmal Kindesrechte vorgeschoben werden, um Frauenprivilegien zu erhalten. Wäre es nicht im Interesse des Kindes, den Personenstand zweifelsfrei festzustellen ?
Die Vaterschaftsvermutung
Gesetzlicher Vater wird Mann, weil der Staat vermutet, Mann sei es. Der gesetzliche Vater muss die Möglichkeit haben, jederzeit und ohne weiteres diese Vermutung überprüfen zu lassen, weil diese Vermutung auch ohne weiteres angenommen wird. Diese Feststellung der biologischen Vaterschaft sollte nicht automatisch die Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft bedeuten. Die Vaterschaftsvermutung ohne geeignete Rechtsmittel, diese ohne weiteres zu überprüfen, bedeutet einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes.
Abschliessend
Hier hilft nur der Gang vor das Verfassungsgericht.
Ausserdem bin ich der Meinung, dass der Feminismus zerstört werden sollte.
Gruss Scipio

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