Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein Traum

Hotstepper, Wednesday, 05.01.2005, 23:56 (vor 7700 Tagen) @ Karin

Als Antwort auf: Re: Ein Traum von Karin am 05. Januar 2005 17:14:32:

Eine Frau, die Unterhalt für ein Kind haben will, muss nachweisen, dass dieser Mann auch der biologische Vater ist.
Und der Mann hat das Recht, einen Test zu verweigern !
So rum wird eigentlich ein Schuh draus.
*OhneIllusionen*
Karin

Hallo Karin,

ich gebe zu, ich bin seit einiger Zeit im Deutschen Familienrecht, wie sagt man, nicht mehr up to date.

Kannst Du mir für Deine These eine Quelle nennen? Ein Mann kann in unserem "Sozialistischen Quotenwunderland Neusprech" einen von Frau aus angestrengten Vaterschaftstest verweigern?

Bitte, bitte gib mir eine Quellenangabe!?

Wenn es so wäre, würden sich viele Vaterschaftstest erübrigen.

Gruß,

Hotstepper


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