Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Da kann ja jeder kommen

pit b., Sunday, 14.11.2004, 15:52 (vor 7753 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Bundesregierung will Diskriminierung verbieten von Andreas am 11. November 2004 23:38:15:

<Bestehen gewisse Anhaltspunkte für eine Diskriminierung, müssen der Verkäufer, Vermieter oder Gastwirt sowie der Arbeitgeber belegen, daß sie ihre Kunden oder Beschäftigten gleich behandeln. Auch „mittelbare” Benachteiligungen, die sich aus Statistiken herleiten lassen, sind verboten.>

Also im Zweifel gegen den Angeklagten!
Wenn der Verklagte in der Pflicht ist seine Unschuld zu beweisen, dann verstößt
man gegen den Leitfaden: "Im Zweifel für den Angeklagten".
Eine Klagewelle mit Schadensersatzforderungen wird die Folge sein.
Na dann,
Prost, Mahlzeit!

Mit offenen Augen in die Katastrophe.


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