Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: da fällt mir doch ein Witz unter Rechtsanwälten ein

Nick, Friday, 12.11.2004, 20:21 (vor 7755 Tagen) @ Leser

Als Antwort auf: da fällt mir doch ein Witz unter Rechtsanwälten ein von Leser am 12. November 2004 17:53:44:

Ein Vermieter hat eine Wohnung zu vergeben.
Es bewerben sich ein Schwarzer, ein Türke, eine Behinderter, ein Araber,
eine Sozialhilfeempfängerin, ein Homosexueller und eine deutsche junge Familie mit einem Kind.
Preisfrage: Wen darf der Vermieter als einzigsten ablehnen,
ohne gegen das neue Antidiskrimierungsgesetz zu verstossen?
es darf geraten werden..

Die junge deutsche Familie mit einem Kind ist keine soziale Randgruppe, nicht fremd, nicht behindert, kein Opfer und gehört auch nicht zu einer ethnischen, religiösen oder sexuellen Minderheit. Daraus folgt, daß sie nicht diskriminiert werden kann. Ergo: sie bekommt die Wohnung als einzige mit Sicherheit nicht.

Man müßte in die Frage übrigens noch die komplizierenden Effekte einbauen, die aus der staatlich gewünschten "positiven Diskriminierung" erwachsen... ein ungemein komplexes Interferenzmuster des allgemeinen Wahnsinns, was sich dann ergibt... wirklich faszinierend!

Das wiederum bedingt dann natürlich weiteren, dringenden, administrativen Handlungsbedarf, um nun auch das angemessen "regulieren" zu können.
Irgendwann wird der Notstand (Abschaffung aller Bürgerrechte) ausgerufen, um mit dem exponentiell anschwellenden Irrsinn "fertig werden zu können"...

Sozialismus halt... auf ein Neues.
Fängt immer gleich an.
Und endet auch immer gleich.

Leider dauert es jedes Mal...
Und läßt sich auch nicht beliebig oft wiederholen.

Nick


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