Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bundesregierung will Diskriminierung verbieten

delete, Friday, 12.11.2004, 14:34 (vor 7755 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Re: Bundesregierung will Diskriminierung verbieten von Paul am 12. November 2004 12:27:36:

Das "Bemerkenswerteste" ist wohl die Beweislastumkehr, die damit - meines bescheidenen Wissens nach (bin kein Jurist) - das erste Mal in einem Gesetz festgeschrieben würde. So weit ist es also schon. Das ist eine gänzlich neue Qualität, denn galt bisher ja schon eine "unausgesprochene" Beweislastumkehr z.B. bei einem der sexuellen Belästigung Bezichtigten, so wird es nun auch offiziell.

Es gilt längst eine Beweislastumkehr in Teilbereichen des 'Familienrechts'. So kann deine Ex ohne jedweden Beleg behaupten, du hättest während der Ehe jeden Monat soundsoviel Kohle beiseitegeschafft und heimlich auf Konto X angelegt, und müßtest daher nun zigtausend Euro Zugewinnausgleich zahlen. Das mußt du mit Belegen, sprich Auszügen von Konto X bzw. Auskunft der Bank widerlegen. Kannst du das nicht, mußt du den 'Zugewinn' ausgleichen.


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