Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: eine laengere Antwort

Peter, Saturday, 03.07.2004, 00:36 (vor 7888 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema von Der Eman(n)ze am 02. Juli 2004 20:37:05:

sorry, falls meine Frage dumm erscheint,

Keinesfalls. Es ist ein Kernproblem der jetzigen Rechtssituation.

hat denn im deutschen Rechtsraum nicht jeder Mann jederzeit die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest gerichtlich durchsetzen zu lassen?

Der Mann muss schon zur AUFNAHME eines Gerichtsverfahrens gerichtsverwertbare Beweise vorlegen wie Liebesbriefe, Beweise fuer seine Abwesenheit zur Zeit der Zeugung plusminus zwei Monate oder Zeugenaussagen, die der Frau einen Seitensprung zur fraglichen Zeit nachsagen. Der Mann muss also Beweise suchen und sie dann oeffentlich machen (= nachschnueffeln und schmutzige Waesche waschen), damit es ueberhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, in dem dann natuerlich trotzdem nur der Gentest zaehlt beim Urteil, ob der Antragsteller der leibliche Vater ist oder nicht.

Manche Vater versuchen es ohne solche Beweise und werden regelmaessig abgeschmettert: der Bundesgerichtshof urteilte 1995, man verlange Beweise, um Mutter und Kind vor den Unannehmlichkeiten einer unnoetigen Blutuntersuchung schuetzen (Versuche das Argument mal in einem Vaterschaftsprozess GEGEN dich anzuwenden). Das Landgericht Celle lehnte 2003(?) einen selbstgemachten negativen(!) Vaterschaftstest als Beweismittel ab, um dem Vater dann sagen zu koennen, er habe keine Beweise und koenne deshalb auch nicht anfechten. Dabei ist das Argument des BGH schon laenger hinfaellig, weil rein wissenschaftlich nichts mehr fuer eine Blutuntersuchung spricht, nur noch veraltete Gerichtsrichtlinien. Eine Speichelprobe ist genauso sicher und viel einfacher zu beschaffen.

Wer steht eine Vaterschaftsanfechtung durch, wenn er seiner Sache nicht sicher ist? Ausserdem muss der Vater hohe Prozesskosten bezahlen, wenn das Kind trotz Seitensprung und Affaeren sein eigenes ist. Die Prozesskosten umfassen neben dem Gericht auch noch die sauteuren, offiziellen Gutachten (frueher um die 4000 DM), an denen sich das Gutachterkartell eine goldene Nase verdiente. Das heisst, der Prozess selber ist ein anscheinend gewolltes Hindernis dagegen, die Vaterschaft zu bezweifeln. Der Vater muss ausserdem formell gegen das Kind klagen (die Mutter ist nur Zeugin im Verfahren), und, wie ein solcher, oeffentlicher Prozess zum Kindeswohl beitragen soll, ist mir unbegreiflich.

Man verlangt also vom Mann, seiner Ehefrau entweder nachzuspionieren, oder ungefragt alle Kinder, die sie ihm praesentiert, als die seinen anzunehmen. Ich erinnere daran, dass noch das Scheidungsrecht geaendert wurde mit u.a. dem Argument, man wolle das gegenseitige Aufrechnen verhindern und, dass schmutziger Waesche in der Oeffentlichkeit gewaschen wuerde.

Falls ein gerichtlicher Vaterschaftstest nicht immer möglich ist, stimme ich der Ablehnung gegenüber einem Verbot dieser Tests zu.

Ein gerichtlicher, nicht-oeffentlicher Vaterschaftstest waere eine Alternative, die ich hier
auch schon mal vorgeschlagen hatte. Solange es die Alternative nicht gibt, sollte der private Test dem Vater nicht verboten werden. Eine andere Alternative waere die automatische Vaterschaftsbestimmung bei Geburt, dann werden dem Kind sowieso Gewebeproben entnommen, und der Vater braeuchte nur noch sein Wattestaebchen mit Spucke dazuzugeben.

Gruss,

Peter


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