Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Odin, Friday, 02.07.2004, 19:26 (vor 7889 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:10:37:

1. Liege ich damit richtig, dass jede Mutter ganz genau weiss wer der leibliche Vater "Erzeuger" des Kindes ist?

Nein. Viele Vaterschaftstests werden von den Müttern in Auftrag gegeben. Da hierfür ein Gentest des Vater oder Partners notwendig ist, kann man zurecht fordern, dies zu verbieten.

2. Wenn die erste Frage mit "Ja" beantwortet wird und die Mutter einen anderen angeblichen Vater als Erzeuger angibt, liegt hier dann nicht eine Straftat der Kindesentziehung vor und man den leiblichen Vater (Erzeuger) des Kindes beraubt und viele leibliche Väter nicht mal wissen das sie ein Kind haben?

Das ist tatsächlich eine Straftat. Ich schau jetzt nicht nach, aber es dürfte §169 STGB sein

3. Wenn die erste und zweite Frage mit "Ja" beantwortet wird und ja die Frau Zypries die heimlichen Vaterschaftstests verbieten will, will die Frau Zypries somit die Straftaten der Mütter unterstützen und Lug und Betrug legalisieren lassen?

Ja
Falsche Fuffziger in Umlauf zu bringen ist dann auch nicht mehr strafbar. Nur, wenn Du es wagst, den Schein zu überprüfen, machst DU Dich strafbar :-)


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