Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema

Sven74, Saturday, 03.07.2004, 00:29 (vor 7889 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema von Der Eman(n)ze am 02. Juli 2004 20:37:05:

sorry, falls meine Frage dumm erscheint, aber hat denn im deutschen Rechtsraum nicht jeder Mann jederzeit die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest gerichtlich durchsetzen zu lassen? Sei es der Unterhalts-Sklave, der für ein mutmaßliches Kuckukskind zahlen muß, sei es der Familienvater, der ein Kuckukskind vermutet und klare Verhältnisse will.
Falls ein gerichtlicher Vaterschaftstest nicht immer möglich ist, stimme ich der Ablehnung gegenüber einem Verbot dieser Tests zu.
danke im voraus für Aufklärung

So wie ich dies mitbekommen habe, muss erst einmal ein ausreichender "Tatverdacht" bestehen und der muss dann vom Gericht auch als solcher gesehen werden. Ohne Zeugen oder stichhaltige Indizien bist du am Arsch.

Du mußt also im Prinzip deine Nichtvaterschaft beweisen und nicht die Frau das Gegenteil. Dies nennt man Beweislastumkehr. Dies ist leider heutzutage schon so wie bei vielen Vergewaltigungsprozessen, wo allein die "glaubwürdigere" Aussage der Frau und evtl. noch die Meinung einer Hellseherin (Gutachterin) ausreicht, um den Mann hinter Gitter zu bringen.

Die gerichtlichen Vaterschaftstests haben ja auch einige erhebliche Nachteile.

1. Um ein vielfaches teurer als andere Tests.
2. Egal ob sich der Verdacht bestätigt oder nícht, die Ehe/Beziehung ist danach höchstwahrscheinlich beendet.

Sven74


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