Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verdienstmöglichkeiten

Jörg, Wednesday, 02.06.2004, 01:34 (vor 7920 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Verdienstmöglichkeiten von Odin am 31. Mai 2004 21:49:11:

Hallo Odin!

Hübsche Geschichte, die Du da erzählst. Stimmt zwar alles nicht, aber Hauptsache es geht gegen die Grünen. Da wollen wir es ja nicht so genau nehmen.

?

Ich meine, Manfred hat mit seinem Beitrag nicht ganz unrecht gehabt.

Das Prostituiertengesetz hat es endlich möglich gemacht, daß Prostituierte ihren Lohn auch einklagen können. Dies war eine der wichtigsten Neuerungen.

Man sollte hierbei allerdings nicht übersehen, daß sich die
Prostituierten schon lange vor Einführung des Prostitutionsgesetzes
gegen Betrug abgesichert haben, indem sie nur gegen Vorkasse
arbeiteten.

Endlich konnten sich Prostituierte auch bei Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung anmelden.

Okay, das stimmt natürlich, wobei man aber auch hier erwähnen
sollte, daß sich Huren auch früher schon zumindest kranken-
versichern konnten (allerdings über Umwege). Ebenso stand es
ihnen frei, sich selbst um eine private Altersvorsorge zu kümmern.

Sie können also FREI ENTSCHEIDEN, ob sie lieber selbständig oder als "Angestellte" arbeiten wollen.

Das konnten sie vorher auch schon. Sie mußten lediglich Steuern
abführen und selbst bei den Steuern kann wohl niemand nach-
vollziehen, ob diese auch tatsächlich in dem erforderlichen Umfang
abgeführt wurden.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und sogar auf Umschulung - ein wichtiger Schrit für Prostituierte, die aussteigen wollen.

Zustimmung.

Natürlich werden sie nicht gezwungen, dies alles anzunehmen. Es ihnen vorzuenthalten halte ich jedoch für sträflich.

Vom Grundsatz her teile ich Deine Meinung. Ich gebe jedoch zu
bedenken, daß das Prostitutionsgesetz auch solche Konstrukte wie
den einseitig verpflichtenden Vertrag eingeführt hat. Das dürfte
letztendlich darauf hinauslaufen, daß die Hure auf dem Zimmer
machen kann was sie will bei gleichzeitig gesetzlich verankerter
Zahlungspflicht des Kunden der Hure. Eine ziemlich einseitige
Geschichte also.

Jörg


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