Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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@ Nick

Pokemon, Saturday, 29.05.2004, 00:13 (vor 7924 Tagen)

Hallö!

Also wenn wir schon bei den Definitionen sind: Es stört mich ohnehin, dass wir auch beim Thema "Vergewaltigung" jahrtausendelang den Frauen das Meinungsmonopol überlassen haben.

Das funktioniert natürlich nur, solange "Vergewaltigung" völlig einseitig sexuell definiert wird. Vergewaltigung wird aber selbst durch das Gesetz inzwischen weiter gefasst, nämlich als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen.

Daraus ergibt sich: Der Mann, dem gegen seinen Willen ein Kind "angehängt" wird, oder dem gegen sein Wissen ein Kind "untergeschoben" wird, erlebt eine weit schlimmere Vergewaltigung, als eine Frau durch einen unerwünschten Geschlechsverkehr, denn diese Vergewaltigung des Mannes erstreckt sich oft mit dramatischen materiellen und psychischen Konsequenzen, sogar für die Kinder, über ganze Lebensabschnitte hin.

Also bitte, das ist ja wohl nicht Dein Ernst! Wurde dem Vater körperliche Gewalt angetan? Hat er wohlmöglich Todesängste ausgestanden? War sein Leben in Gefahr? Wurde er zum GV gezwungen? Hatte er köperliche Schmerzen? Wacht er nachts schweißgebadet auf weil er im Traum sein Erlebnis wieder und wieder durchmacht? Nein nein nein nein nein.

Eine ungewollte Schwangerschaft als Vergewaltigung zu bezeichnen, das ist Unsinn, vollkommen überzogen.
Seit der Erfindung der Pille wurde der GV immer stärker von der Zeugung abgekoppelt. Ein untergeschobenes Kind ist daher kein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Es ist meinetwegen ein Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung, in die Privatsphäre, aber mehr auch nicht.

Ich hoffe Dein Beitrag war ein Produkt einer kurzweiligen Gefühlsaufwallung und nicht das Produkt reiflicher Überlegung.

Pokemon


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