Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wir werden vergackeiert - und zwar im Quadrat!

Ferdi, Monday, 22.03.2004, 19:24 (vor 7991 Tagen) @ Pit b.

Als Antwort auf: Re: 1 von Pit b. am 22. März 2004 16:29:38:


Hallo!

Wie sagt doch Peter Struck in dem Artikel: "Aber eine Dienstpflicht, die nicht mit der Landesverteidigung begründet wird, verletzt die Verfassung".

Als die Wehrpflicht eingeführt wurde, war die militärische Lage in Mitteleuropa so gefährlich, dass eine Armee zur Landesverteidigung notwendig war. Angesichts dieser Lage liess sich die Wehrpflicht begründen, obwohl ich nach wie vor der Ansicht bin, dass die nur männliche Dienstpflicht (§ 12a hin, §12 a her) nach wie vor verfassungs- und grundgesetzwidrig ist. Der Artikel 3 GG, der Benachteiligung wegen Geschlecht verbietet, war nämlich zuerst da, somit hätten andere Paragrafen, die den neutralisieren, garnicht erst geschrieben werden dürfen. Erst hätte man den Art. 3 abschaffen müssen.

Darüberhinaus liegt eine Bedrohung von aussen nicht mehr vor, sämtliche Nachbarstaaten und ganz Mitteleuropa ist uns freundlich gesonnen. Die Bedrohung aus anderen Teilen der Welt mit modernen Massenvernichtungswaffen und durch Terrorismus lässt sich nur mit High-Tech-Abwehr, aber nicht mit Schlammrobbern und Zahnbürstenputzarmeen bekämpfen. Hinzu kommt, dass man die männlichen Zwangsdienstleistungen (Zwangsarbeit) ja wohl kaum mit Landesverteidigung begründen kann.

Gruss,
Ferdi


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