Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Befangenheit von Richtern

Maesi, Monday, 08.12.2003, 21:11 (vor 8095 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:

Hallo Ferdi

Soviel ich weiss, kann jemand, der vor Gericht steht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Richter bei seiner Entscheidung in einem Interessenkonflikt steht. Wenn das nicht stimmt oder wenn ich das unrichtig dargestellt habe, möge man mich korrigieren.

Antraege kann man viele stellen. Aber auch einem Richter muss man Befangenheit erst nachweisen, bevor er deswegen verurteilt werden kann. In der Praxis ist das aeusserst schwer; selbst bei Faellen, in denen Richter offensichtlich parteiisch sind. Frag' mal Don Pedro...

Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen? Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.

Befangenheit aufgrund des biologischen Geschlechts? Vergiss es, Ferdi! Eine Richterin ist doch nicht grundsaetzlich befangen bloss wegen ihres weiblichen Geschlechts. Damit faehrst Du ja dieselbe Schiene wie etliche Feministinnen, die pauschal Maenner verdaechtigen, Vergewaltiger, Gewalttaeter, Unterhaltsfluechtige usw. zu sein und diese dann auch gleich am liebsten aufgrund von fragwuerdigen Anschuldigungen verurteilt saehen. Konsequenterweise duerfte dann beispielsweise weder ein maennlicher noch ein weiblicher Richter eine Verhandlung bei einer Vergewaltigungsklage leiten; Vertreter beider Geschlechter waeren nach dieser Maxime irgendwie 'befangen'.

Was sagen die juristisch kundigen Forenteilnehmer dazu?

Ich bin kein Jurist, sage aber trotzdem, dass das Unsinn ist.

Gruss

Maesi


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