Befangenheit von Richtern
Hallo!
Soviel ich weiss, kann jemand, der vor Gericht steht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Richter bei seiner Entscheidung in einem Interessenkonflikt steht. Wenn das nicht stimmt oder wenn ich das unrichtig dargestellt habe, möge man mich korrigieren.
Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen? Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.
Was sagen die juristisch kundigen Forenteilnehmer dazu?
Gruss,
Ferdi
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- Befangenheit von Richtern -
Ferdi,
28.11.2003, 14:04
- Re: Befangenheit von Richtern -
Martin,
28.11.2003, 14:39
- Re: Befangenheit von Richtern - Manfred, 28.11.2003, 14:56
- Re: Befangenheit von Richtern - Dr iur, 28.11.2003, 17:28
- Re: Befangenheit von Richtern - XRay, 28.11.2003, 21:09
- Re: Befangenheit von Richtern - Daddeldu, 29.11.2003, 15:53
- Re: Befangenheit von Richtern - Lars, 01.12.2003, 20:14
- Re: Befangenheit von Richtern - Maesi, 08.12.2003, 21:11
- Re: Befangenheit von Richtern -
Martin,
28.11.2003, 14:39