Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
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Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen?
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Also Ferdi, was sind denn das für Töne?
Das wäre doch eine Verurteilung aufgrund des Geschlechts und damit
entferntest du dich doch von elementaren Rechten.
Nach meiner Meinung ist das also völlig aussichtslos, insbesondere
dann, wenn allein mit der Geschlechtszugehörigkeit argumentiert wird.
Freilich ist es denkbar, dass eine Richterin da voreingenommen ist.
Es dürfte aber mindestens ebensoviele Richter geben, die frauenfreundlich sind. Im dümmsten Fall würde man nur den Teufel durch den Pelzebub ersetzten.
In meinem Scheidungsfall hatte ich z.B. zwei verschiedene männl. Richter.
Der ältere durchschaute meine Ex als wäre sie aus Glas
Es war geradzu phenomenal, wie er sie bereits
nach 5 Minuten einschätzen konnte. Ich hatte dazu Jahre gebraucht.
Der jüngere hat meiner Ex jeden Käse abgenommen und meinte mir mit Hilfe eines (Gefälligkeits-)gutachen das Sorgerecht vorenthalten zu können.
Da hat er sich aber doch kräftig vertan. Der Gutachter schwitzt
wahrscheinlich heute noch.
Richter/innen sind auch bloss Menschen.
Frauenbevorzugung wird von Frauen als auch von Männern praktiziert.
Das ist in der Gesellschaft so und bei Richterleins eben auch.
Der ganz normale Feminismus halt, oder nenn es das Patriachat.
Achja... und eine Krähe kratz der anderen kein Auge aus.
Das gilt auch bei Richtern und Anwälten.
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Ferdi,
28.11.2003, 14:04
- Re: Befangenheit von Richtern -
Martin,
28.11.2003, 14:39
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