Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
Soviel ich weiss, kann jemand, der vor Gericht steht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Richter bei seiner Entscheidung in einem Interessenkonflikt steht.
Im Zivilprozess gelten die folgenden Regeln der ZPO:
§ 42.
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(3) Das Ablehnungsrecht steht in dem Falle beiden Parteien zu.
§ 43. [ ]
§ 44.
(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen [
].
(2) Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen [
].
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
(4) [
]
§ 45.
(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört; wenn dieses Gericht durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig wird, das im Rechtszuge zunächst höhere Gericht.
(2) Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet das Landgericht, in Kindschaftssachen und bei Ablehnung eines Familienrichters das Oberlandesgericht. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der Richter beim Amtsgericht das Ablehnungsgesuch für begründet hält.
Also, § 42 II: es muss ein Grund, d. h. eine reale Tatsache vorliegen, der Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters hervorrufen kann. Dann kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen? Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.
Wie aus dem oben gesagten ersichtlich, reicht es nicht, dass eine Partei einen Richter einfach für befangen erklärt. Dann könnte man sich seine Richter nämlich aussuchen. Wir brauchen einen Grund, der objektiv, also auch aus der Sicht eines Außenstehenden, nach Parteilichkeit riecht. Das Geschlecht an sich ist kein hinreichender Grund.
Das folgt eigentlich nicht erst aus den Regeln zur Befangenheit, sondern schon daraus dass alle Gründe, die im Justizbetrieb so vorkommen können, den Richter schon kraft Gesetzes vom Richteramt ausschließen:
§ 41 ZPO:
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
1. in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht;
2. in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
4. in Sachen, in denen er als Prozeßbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist;
5. in Sachen, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist;
6. in Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszuge oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlaß der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt.
Wenn Richterinnen in Sorgerechtsverfahren ein Ablehnungsgrund wäre, hätte der Gesetzgeber das schon bei der Ausschließung kraft Gesetzes aufgenommen, da dies ständig vorkommt. Im Umkehrschluss heißt das, dass das Geschlecht allein kein Grund sein kann für eine Ablehnung.
Sonst gäbe es auch keinen Richter, der in Scheidungsverfahren entscheiden könnte, außer ein geschlechtsloser.
Gruß, Daddeldu
P. S.: Die Regeln im Strafprozessrecht sind im Wesentlichen die gleichen.
gesamter Thread:
- Befangenheit von Richtern -
Ferdi,
28.11.2003, 14:04
- Re: Befangenheit von Richtern -
Martin,
28.11.2003, 14:39
- Re: Befangenheit von Richtern - Manfred, 28.11.2003, 14:56
- Re: Befangenheit von Richtern - Dr iur, 28.11.2003, 17:28
- Re: Befangenheit von Richtern - XRay, 28.11.2003, 21:09
- Re: Befangenheit von Richtern - Daddeldu, 29.11.2003, 15:53
- Re: Befangenheit von Richtern - Lars, 01.12.2003, 20:14
- Re: Befangenheit von Richtern - Maesi, 08.12.2003, 21:11
- Re: Befangenheit von Richtern -
Martin,
28.11.2003, 14:39