Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wortspielerei

DvB, Sunday, 21.11.2010, 05:39 (vor 4927 Tagen) @ Royal Bavarian

Interessant ist aber doch bspw., daß das
frühere "Recht" des Ehemannes (Haushaltsvorstandes), seine
Angetraute zu züchtigen, auch nichts anderes gewesen ist, als eine
Berechtigung. Es scheint also völlig vom herrschenden Zeitgeist
abzuhängen, wer vom Staat wozu berechtigt wird.

Diese Reglementiererei (wenn in diesem Fall auch noch als Berechtigung statt Verbot) ist aber bereits schon eine Verfallsform


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