Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nick & Max

Zeitgenosse, Saturday, 20.11.2010, 21:32 (vor 4930 Tagen) @ Royal Bavarian
bearbeitet von Zeitgenosse, Saturday, 20.11.2010, 21:46

... Chato hebt auf das Wort "Berechtigung" ab und liegt damit völlig
richtig. Eine Berechtigung ist die Verleihung eines Rechts. In Bezug
auf das Verhältnis von Mann und Frau hat eine staatliche
Berechtigung nichts zu suchen.

Eine menschliche Gesellschaft muß sich doch Normen geben. Es muß ein Reglement des Zusammenlebens geben.

Sie ist schlicht überflüssig.
Männer und Frauen haben ihre Rechte qua Geburt. Und das sind keine
staatlichen Rechte, sondern die universellen Rechte, zu sein, was man ist.

Die universellen Rechte sind ein Abstraktum. Ihr verwechselt Metaphysik mit Staat. Hier scheint mir auch der Knackepunkt zu liegen: Ihr wollt nur eine andere Rechtsetzung, nämlich durch den Klerus statt durch die Parlamente.

Ein Glaubensystem, eine Ideologie, ein Wertempfinden setzt und verbreitet Meinungen, die über ihre Anhänger dann gesellschaftlich machtwirksam werden. Nie und nimmer regnet aber ein Recht vom Himmel herab. Es wird immer von Menschen nach bestimmten Vorstellungen geschaffen. Wer die Vorstellung prägt hat die Macht. Das nennt sich geistige Führerschaft.

Wer stellte denn das universelle Recht fest? Wer liest es aus den Sternen am Abendhimmel oder aus dem Schwalbenflug und gösse daraus Alltagsnormen ... ? Die Machthaber! Die Auguren, der Pontifex Maxismus aus dem Blut des weißen Opferstieres. Das war das scheinbar göttlich legitimierte Recht Roms. Der Katechismus der Katholiken hat durchaus keine andere Qualität.

Was ist das Eure Recht?

Ob ohne staatliche Berechtigungen zurecht zu kommen wäre, ist eine
ganz andere Frage. Wahrscheinlich würde es ohne Berechtigungen in
vielerlei Hinsicht nicht gehen. Interessant ist aber doch bspw., daß das
frühere "Recht" des Ehemannes (Haushaltsvorstandes), seine
Angetraute zu züchtigen, auch nichts anderes gewesen ist, als eine
Berechtigung. Es scheint also völlig vom herrschenden Zeitgeist
abzuhängen, wer vom Staat wozu berechtigt wird.

Ja! Jetzt habe ich Dich! Deshalb lohnt es sich ja zu kämpfen!

Es ist kein staatlich zu gebendes, sondern allenfalls ein staatlich zu
garantierendes Recht, daß sich jeder nach seinen individuellen
Möglichkeiten entfalten kann. Vom Staat dazu berechtigt werden ....
- mit welchem Recht?

Frag das die Tschekka, wenn sie nachts klingelt, Dich zur Klärung eines Sachverhalts abzuholen. "Mit welchem Recht?" Da wirst Du schon irgendeine Antwort kriegen!

Aber was soll der Staat nun konkret garantieren? Wo fängt das an, wo hört das auf? Das sind Fragen, die ganz konkret von Menschen hienieden ausgefochten werden müssen. Das steht nicht in den Sternen geschrieben. Das wird ausgefochten in einem diesseitigen Machtkampf. Und was in den Büchern toter Götter steht hat darauf wenig Einfluss.

Auch der libertäre Minimalstaat, der Max (und mir) als Ideal vorschwebt, ist erst durch Kampf gegen die Staatsausweiter, die Kollektivisten, zu erkämpfen.

Gruß

Zeitgenosse

PS @ Nick: Schriebest Du kürzere Texte, würdest Du besser rezipiert


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