Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Freispruch möglich

Dummerjan, Sunday, 08.11.2009, 19:57 (vor 5895 Tagen) @ Random

Er kann nicht freigesprochen werden, da seine Verurteilung grundsätzlich zu
Recht erfolgte.

Pardon, dies erscheint mir zweifelhaft.
1. War es Notwehr? Dies erscheint angesichts eines vorangegangenen Angriffs wahrscheinlich.

Es geht lediglich um das Strafmaß, da mildernde und
entlastende Tatsachen nicht angemessen berücksichtigt wurden. Der Vorwurf
der überzogenen und daher unverhältnismäßigen Notwehr wurde bestätigt.

2. Unverhältnismäßig? Mir kommt es seltsam vor, daß sich der Notwehrende entlasten muss. Ist das so? Muß nicht vielmehr der Angreifer nachweisen, daß dies unverhältnismäßig war? Insbesondere muß der bandenmäßige Aspekt berücksichtigt werden.
3. Warum kann kein Notwehrexzess angenommen werden?


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