Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Freispruch möglich

Sven ⌂, Wolfsburg, Saturday, 07.11.2009, 21:45 (vor 5896 Tagen) @ Max

Der Vorwurf
der überzogenen und daher unverhältnismäßigen Notwehr wurde bestätigt.


... kein Angriff, keine Notwehr. Der Angreifer übernimmt die volle
Verantwortung für alles, was unmittelbar als Folge seines selbstgewählten
Tuns passiert. Jedenfalls wäre das so, wenn es nach mir ginge.

Zustimmung.

So aber halten wir fest:

Wenn eine Gruppe Jugendlicher, die nachweislich zuvor aufgrund ihrer Aggressivität auffällig geworden ist und ebenso nachweislich die Gewaltätigkeiten begonnen hat, einen bedroht, so ist es nicht statthaft, die einem maximal zur ABWEHR möglichen Mittel zu ergreifen, weil:

a) ja nur einer aus der Gruppe angegriffen hat und die anderen ja ganz bestimmt lieb und friedlich sind, obwohl ebenfalls aufgrund von Randalierung aufgefallen

b) man "körperlich überlegen" gewesen sei und daher etwaige Verletzungen gefälligst hinzunehmen hätte

c) zu erwarten sei, dass man in einer solchen Situation zunächst abwägt welche Mittel "angemessen" seien statt jene für maximalen Schutz und Abschreckung zu wählen

So man dies jedoch nicht tut, wird man selbst anstelle des Angreifers zu einer Haftstrafe verurteilt nebst Zahlung einer erheblichen Geldsumme an den Gewaltäter, da Zitat:

"Mergim S., ein Amateurfußballer, gab an, er habe seine Profi-Träume wegen der Verletzung begraben müssen und forderte als Nebenkläger 25.000 Euro Schmerzensgeld"

So leids mir tut, angesichts solcher Verhältnisse braucht sich niemand mehr wundern, wenn künftig ein Deutscher mit Selbstachtung unsere Gesetze vollkommen ignoriert und zur Selbstjustiz greift in dem Wissen, dass er nur die Wahl dazwischen hat, krankenhausreif geschlagen zu werden (oder Schlimmeres) oder alternativ als Täter vor Gericht gezerrt zu werden und dem eigentlichen Täter auch noch Schmerzensgeld zahlen zu müssen.


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