Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verhältnismäßigkeit???

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 07.11.2009, 23:25 (vor 5896 Tagen) @ Sprite

"Gewehrt mit einem Messer? Sonst gehts noch, oder?"

Wieso nicht? Bei einem offensichtlich geübten Schäger kann sich der Ungeübte nur mit einer Waffe die nötige Überlegenheit verschaffen. Es ist zudem erforderlich, den Angreifer sicher außer Gefecht zu setzen, statt ihn nur zu reizen. Unter den Umständen wie geschildert - absolut angemessen!

Oder darf man auch keine Schußwaffe einsetzen gegen Angreifer, die mit Baseballschlägern oder aufgeschlagenen Flaschen angestürmt kommen? Das wär's ja noch!

Dieses Urteil ist m.E. eindeutig inländerfeindlich und rassistisch motiviert (männerfeindlich dazu). Von Gleichbehandlung keine Spur.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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