Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Freispruch möglich

Random, Saturday, 07.11.2009, 16:06 (vor 5897 Tagen) @ Schlechtmensch

Er kann nicht freigesprochen werden, da seine Verurteilung grundsätzlich zu Recht erfolgte. Es geht lediglich um das Strafmaß, da mildernde und entlastende Tatsachen nicht angemessen berücksichtigt wurden. Der Vorwurf der überzogenen und daher unverhältnismäßigen Notwehr wurde bestätigt.


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