Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Freispruch möglich

Schlechtmensch, Saturday, 07.11.2009, 16:37 (vor 5897 Tagen) @ Random

Er kann nicht freigesprochen werden, da seine Verurteilung grundsätzlich zu
Recht erfolgte. Es geht lediglich um das Strafmaß, da mildernde und
entlastende Tatsachen nicht angemessen berücksichtigt wurden. Der Vorwurf
der überzogenen und daher unverhältnismäßigen Notwehr wurde bestätigt.

Hätte sicheine Fraue sich so vor einer Vergewaltigung geschützt, wäre sie freigesprochen worden.

--
Ich glaube, also bin ich kein Affe


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