Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alle Schweine sind gleich...

Pancake, Friday, 23.10.2009, 13:54 (vor 5911 Tagen) @ Nihilator

Irgendwann muss diese Brut gestoppt werden.


Wann und mit welchen Mitteln?


Was steht denn in unserem Artikel 20 GG? Bzw den juristischen
Interpretationen dazu?

Meine Frage bezog sich nicht auf das Gegebensein bestimmter Voraussetzungen, sondern auf den Zeitpunkt. "Irgendwann" hört sich so nach zurücklehnen und zuschauen, dass endlich mal ein einer etwas macht, an.

Art. 20 IV GG bezieht sich auf die in Art. 20 I-III GG dargelegte Ordnung, soweit diese unter die sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG fällt. Grundrechte werden hierdurch nur mittelbar über das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip erfasst. Vor diesem Hintergrund werden Widerstandsmaßnahmen gegen vereinzelte Verletzungen der umrissenen Ordnung noch nicht gerechtfertigt. Man müsste daher schon so argumentieren, dass eine strukturelle Mißachtung der Gleichheit vor dem Gesetz eine wesentliche Beeinträchtigung eines der genannten Prinzipien darstellt. Anzudenken wäre auch eine Argumentation, die sich auf die faktische Gleichschaltung und Unterwanderung der Hauptmedien richtet, da eine ausgewogene Berichterstattung wegen ihrer Bedeutung für die Meinungsbildung eine ganz erhebliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Demokratieprinzips darstellt.

Man sollte bedenken, dass ein Widerstandrecht sich nicht allein auf den Art. 20 IV GG stützen muss, sondern selbstverständlich auch überpositiv begründet werden kann, denn mit Art. 20 IV GG liefert das Rechtssystem eine selbstbezügliche Kontrolle, die wohl nicht ohne Rückgriff auf eine externe Beurteilung gewährleistet werden kann.


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