Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn die Definitionsmacht über Benachteiligungen kippt oder sich spaltet ...

Tom, Thursday, 22.10.2009, 19:10 (vor 5912 Tagen) @ Nihilator

"Das ist ja der Geniestreich an der ganzen Sache: die Benachteiligung muß
nicht belegt werden "

Was mich nur wundert, ist dieser juristische Dilettantismus: Wie kann man nur den Staat dazu verpflichten, auf die Beseitigung bestehender Nachteile von Männern oder Frauen hinzuwirken, ohne in irgendeiner Weise festzulegen, WER diese Nachteile WIE definiert. Oder gibt es hierzu IRGENDEINE Ausführungsbestimmung?


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