Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Heute beim LIDL. LKW Parkplatz...

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 16.10.2009, 02:00 (vor 5919 Tagen) @ everhard

Nein, tust Du nicht.

Dann darf er aber nicht ausdrücklich die StVO für gültig erklären, sondern
muss an der Einfahrt seine Sonderregeln kundtun. Das tut aber keiner. Da
steht "Hier gilt die StVO". Und damit sind alle Frauenparkplatzhinweise im
Parkhaus reine Folklore.

Wenn ich an den Ufern meiner Insel Nihilanistan Schilder aufstelle, die das BGB für voll gültig erklären, nehme ich mir dann das Recht, zusätzliche Gesetze zu geben? Ich glaube nicht. Die StVO hat Gültigkeit in diesen Parkhäusern, und zusätzliches, ihr nicht widersprechendes Hausrecht hat es auch. Kein Parkhausbetreiber kann die Bullen rufen oder Dir eine Geldstrafe aufbrummen, weil Du als Neger einen Arierparkplatz widerrechtlich nutzt. Aber Dich ihres Hauses verweisen, einmalig oder auf Dauer, das dürfen sie. Mit aller gesetzlicher Rückendeckung. Oder?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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