Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Heute beim LIDL. LKW Parkplatz...

everhard, Friday, 16.10.2009, 01:54 (vor 5919 Tagen) @ Nihilator

Ist das so, everhard? M.W. genießt ein privater Betreiber volles
Hausrecht, das geht über die Bestimmungen der StVO. Die, ebenfalls meines
Wissens, ja auch reservierte Parkplätze für Neger oder Arier, nicht
explizit ausschließt, sondern nur nicht bestätigt. Liege ich da falsch?

Nein, tust Du nicht.

Dann darf er aber nicht ausdrücklich die StVO für gültig erklären, sondern muss an der Einfahrt seine Sonderregeln kundtun. Das tut aber keiner. Da steht "Hier gilt die StVO". Und damit sind alle Frauenparkplatzhinweise im Parkhaus reine Folklore.


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