Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Heute beim LIDL. LKW Parkplatz...

der_quixote, Thursday, 15.10.2009, 06:54 (vor 5919 Tagen) @ everhard

Hallo Frank,

ganz kurz zwei Anmerkungen:

1. Fauenparkplätze gibt es (fast) nicht. In der StVO sind sie nicht
vorgesehen, weil das nämlich verfassungswidrig wäre. Und in privaten
Parkhäusern/Plätzen steht am Eingang üblicherwiese "Hier gilt die StVO", so
daß irgendwelche grünen Zeichen an der Wand irrelevant sind.

2. Die Mutter-Kindparkplätze sind deshalb so breit, damit man sein Auto
dahinstellen kann und auch immer nach beiden Seiten die hinteren Türen voll
öffnen und quäkende Blagen raus- und reinbugsieren kann.

Gruß,

everhard

moin,

zwotes war ja nicht mein Ansinnen. Wenn aber quäkende Blagen (wie Du es nennst) links und rechts aus einem Auto bugsiert werden müssen, dann mit Sicherheit auch , wenn dieser Wagen von einem Vater gefahren wird.

Ersteres wäre mein Argument (u.a.) gewesen für den Fall , dass ich Dumm angequatscht werde. (Ich war nämlich auf Krawall gebürstet gestern ) ;-)

Gruss Frank


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