Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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rassistischer Hintergrund?

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 14.09.2009, 00:07 (vor 5950 Tagen) @ Nihilator

Das ist unabhängig von Deiner Bestätigung und sogar geschriebene
Selbstverpflichtung der Medien:

Auch die Polizei bekommt übrigens Maulkorberlasse. Zum Beispiel in NRW.

Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen

RdErl. d. Innenministeriums v. 15.12.2008

Die Innenministerkonferenz hat sich mit Regelungen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Verwendung diskriminierender Minderheitenbezeichnungen durch Polizeibehörden befaßt. Für die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erlasse ich folgende Leitlinien:

1. Grundgesetz, Landesverfassung und Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verbieten es, Menschen u.a. aufgrund ihrer Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder ihres Glaubens zu benachteiligen. Zudem verbietet das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.

2. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen richtet ihr Handeln und Auftreten entsprechend eines angemessenen Minderheitenschutzes aus. Unbeschadet ihrer rechtlichen Verpflichtung zur authentischen Dokumentation von Angaben Dritter bei Anzeigen, Vernehmungen oder Berichten verwendet die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen keine Stigmatisierungen, Kategorisierungen oder pauschalen Bezeichnungen für Menschen oder dafür gewählte Ersatzbezeichnungen.

3. Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist.

4. Form und Inhalt des polizeilichen Sprachgebrauchs im Innen- und Außenverhältnis sind so zu halten, daß sie nicht diskriminieren oder Vorurteile schüren.

5. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen vermeidet beim internen sowie externen Gebrauch jede Begrifflichkeit, die von Dritten zur Abwertung von Menschen mißbraucht bzw. umfunktioniert oder in deren Sinne interpretiert werden kann.

6. Medienauskünfte enthalten nur dann Hinweise auf eine Beteiligung nationaler Minderheiten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informationsinteresse oder ein Fahndungsinteresse dazu besteht.
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=11225&vd_back=N

Mirko, Du hast nicht den Eindruck, daß da etwas vertuscht und verschwiegen werden soll, oder? Ich schon. Jede Meldung über ein Verbrechen enthält Angaben zum Alter, Geschlecht, Beruf, sozialen Hintergrund, all das ist überhaupt kein Problem. Aber zu sagen, daß jemand Türke oder Albaner ist, soll diskriminieren und stigmatisieren...

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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