Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Denkmal für die Opfer ?

Scipio Africanus, St.Gallen, Thursday, 31.08.2006, 00:58 (vor 7038 Tagen) @ susu

Es gab keinen juristischen Straftatbestand "Homosexualität", der sich
nicht ausdrücklich auf männliche Homosexualität bezog.


Nochmals, das ist für Östereich falsch. Dort gab es den §129 "Unzucht
wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts", der geschlechtneutral
angewendet wurde, wobei das in §130 eingesetzte Strafmaß beim Anschluß
Östereichs durch das im §175 gegebene ersetzt wurde.


Was, wie bitte ? Du behauptest, dass selbst nach dem Anschluss Österreichs 1938 an das Deutsche Reich in Österreich eine eigene Gesetzgebung beibehalten und auch angewendet wurde ? Wär mir neu, aber ich lass mich gerne belehren.

Scipio


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