Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eheähnliche Gemeinschaft, Behörden laut BVerfG in der Beweispflicht.

Der Untote, Monday, 03.08.2009, 15:15 (vor 5990 Tagen) @ Rainer

Das Urteil des BVerfG bedeutet, die ARGE ist in der Beweispflicht. Um das
zu erzwingen muss der Rechtsweg beschritten werden da sich die ARGE
rechtswidrig nicht an die Vorgaben des BVerfG hält.

Hier ist der Umgang mit den Entscheidungen des BVerfG dokumentiert.
http://www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/stellungnahme_missbrauchvorwurf_31105.pdf

Rainer

In den Bundesländern existieren auf einige hunderttausend H4-Empfänger vier, fünf Ermittler. Selbst wenn die wollten, dürfte es in Richtung Losgewinn gehen, dass mal einer erwischt wird, der seine eheähnliche Gemeinschaft nur vorschützt. Also: Dont panic.


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