Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?

Mustrum, Sunday, 02.08.2009, 23:33 (vor 5991 Tagen) @ Marlow

Wenn sie Harz 4 -Empfängerin ist, bist du auch hier Unterhaltspflichtig.
Es sei denn, ihr könnt beweisen, daß ihr nur in einer WG lebt, also nicht
in einer eheähnlichen Beziehung.

Glück gehabt - ich habe als Student in WGs auch mit Frauen gelebt.

Plötzlich liefen ganz selbstverständlich alle Rechnungen auf mich (Miete, NK, Telefon, Gas, Strom etc. - mein Konto war dauernd überzogen, weil die sich Zeit ließen, mir dann ihren WG-Anteil zu zahlen) und mit meiner EC-Karte wurde eingekauft. Ohne dass ich davon wusste, natürlich.

Man war halt Pudel. :)

Die dachten eben, sie ziehen - für alle erkennbar stark, selbstständig, unabhängig etc. pp. - bei Papa aus und ziehen bei einem anderen Papa ein.

Ich habe dann Ärger mit dem 14 Jahre älteren Kerl einer Mitbewohnerin (wir waren um die 20) gekriegt, weil ich meinte, meine EC-Karte gehöre nun mal eben nur mir.

Und studieren - als ich richtig paukte, machten sie sich drüber lustig, ich würde wohl "schwer" lernen...

Aber das war eben die Uni, nicht die Frauen-Schule. Die fielen durch, ich nicht.

"Studierten" dann eben was anderes, brotloses. Und sind heute beide verheiratet und machen gar nichts mehr außer sich über Papa beklagen. Der zahlt ja.

Klassische Bitterfotzen.


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