Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsrecht , wenn man mit einer Frau in einer WG wohnt?

Urlauber @, Monday, 03.08.2009, 01:24 (vor 5991 Tagen) @ Fräger

Hallo,
habe gehört, daß man in Australien nach 2 Jahren Zusammenleben mit einer
Frau (unverheiratet, kinderlos) automatisch unterhaltspflichtig wird, was
einer automatischen Zwangsehe nach 2 Jahren gleichkommt.

Dummes Zeug. In den angloamerikanischen Ländern gilt im Grundsatz: hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott


Ich möchte mal in die Runde fragen, wie da die rechtliche Situation in
Deutschland aussieht und welche Prognose man für die zukünftige
Rechtssprechung treffen kann.

danke & Gruß

Es ist ebenfalls simpel: im Femisozialismus à la BRD gilt immer, daß zunächst Privatpersonen alles herausrücken müssen. In Anlehnung an den Zwangsunterhalt Geschiedener wurde die Bedarfsgemeinschaft erfunden- konkret: lebst Du mit einer beliebigen Person unter einem Dach, wird man diese unterstellen. Auch hier gilt die Beweislastumkehr: in einer WG lebend wirst Du mit einem eigenen Herd, eigener Waschmaschine, eigenem Kühlschrank etc. nachweisen müssen, daß Du nichts als eine zu große Wohnung mit jemanden teilst.
Die detaillierten Vorschriften variieren von Kommune zu Kommune z.T. erheblich. Leider mußt Du da im Detail die Insuffizienzen der jeweils zuständigen ARGE konsultieren. Ein Sack voll Sozialgerichtsprozesse laufen und eine einheitliche Linie ist kaum zu erkennen.


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