Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Garfield, Thursday, 30.07.2009, 17:32 (vor 5994 Tagen) @ Don Peppino (nicht reg.)

Hallo Don Peppino!

Hm, ich denke, daß man das nicht auf den Tatbestand "Exhibitionismus" übertragen wird. Denn:

Das Gericht orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sexuelle Vorgänge nicht "grob aufdringlich" in den Vordergrund gedrängt werden dürfen.

Beim (natürlich nur durch Männer durchgeführten) Exhibitionismus wird ein Gericht aber immer davon ausgehen, daß der Mann sich "grob aufdringlich" anderen gezeigt hat. Da muß er schon eine sehr gute Begründung liefern, um das zu widerlegen und seine Unschuld zu beweisen.

Freundliche Grüße
von Garfield


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