Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Don Peppino (nicht reg.), Thursday, 30.07.2009, 17:20 (vor 5994 Tagen) @ Garfield

Hallo vomTurm!

Hm, dazu muß man fairerweise anmerken, daß auch Männer, wenn sie da in
Unterwäsche mitgelaufen wären, nicht härter bestraft worden wären.

Unter Exhibitionismus wird z.B. das Zeigen eines erigierten Penis'
verstanden. Wann ein Penis erigiert ist, ist selbstverständlich auch
gesetzlich festgelegt (soweit ich mich erinnere, muß er dazu mindestens um
45 Grad aufgerichtet sein).

Lese mal hier


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