Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weiblicher Exibitionismus blieb folgenlos - Stand die Richterin auf dem Schlauch?

Garfield, Thursday, 30.07.2009, 16:16 (vor 5994 Tagen) @ vomTurm

Hallo vomTurm!

Hm, dazu muß man fairerweise anmerken, daß auch Männer, wenn sie da in Unterwäsche mitgelaufen wären, nicht härter bestraft worden wären.

Unter Exhibitionismus wird z.B. das Zeigen eines erigierten Penis' verstanden. Wann ein Penis erigiert ist, ist selbstverständlich auch gesetzlich festgelegt (soweit ich mich erinnere, muß er dazu mindestens um 45 Grad aufgerichtet sein). Zusätzlich werden Berührungen am Penis mit eindeutig auto-erotischer Motivation auch als Exhibitionismus gewertet.

Selbst ein völlig nackter Mann (ohne Erektion) hätte also nicht wegen Exhibitionismus verurteilt werden können, wohl aber z.B. wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Das Problem besteht hier darin, daß dieser Exhibitionismus-Paragraph nach wie vor nur für Männer gilt. Eine Frau kann sich splitterfasernackt mit gespreizten Beinen in eine Fußgängerzone setzen und sich dort einen Vibrator einführen - dafür kann sie zwar verhaftet und angeklagt werden, aber eben nicht wegen Exhibitionismus.

Freundliche Grüße
von Garfield


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