Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lehrer-Bewertung: Spickmich-Lehrerin klagt erneut

Christine ⌂, Sunday, 26.07.2009, 18:16 (vor 5998 Tagen)

Die Gymnasiallehrerin, die sich nicht von Schülern bewerten lassen will, ruft das Bundesverfassungsgericht an. Sie sieht vom Lehrerbewertungsportal spickmich.de ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Bundesgerichtshof hatte eine gleich begründete Revision im Juni abgewiesen.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de könnte in eine neue Runde gehen. Nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) will die Lehrerin jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Portal klagen.

Die Klage stütze sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sagte der Anwalt der Lehrerin, weil die Daten in dem Internet-Portal ohne Einwilligung der Bewerteten verwendet werden.

Der BGH hatte allerdings im Fall spickmich.de in genau dieser Frage die Bewertung ohne Einwilligung für grundsätzlich zulässig erklärt. Ende Juni hatte das höchste deutsche Zivilgericht die Revision der Lehrerin darum zurückgewiesen.

Die Klägerin unterrichtet an einem Gymnasium in Moers die Fächer Deutsch und Religion. Sie wurde auf spickmich.de in Kategorien wie "guter Unterricht", "cool und witzig", "menschlich" und "faire Noten" bewertet - und kam auf eine Gesamtnote von 4,3.

Heute, zwei Jahre nach dem ersten Prozess am Landgericht Köln, sind einige Bewertungen hinzugekommen, die Note ist auf 3,2 verbessert worden. Nach wie vor pocht die Lehrerin auf die Löschung des Eintrags.

cht, dpa http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,638360,00.html

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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