Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Meine Gedanken hierzu

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 15.04.2009, 02:52 (vor 6099 Tagen) @ Zarathustra

Die Untersuchungshaft an sich, ist schon OK. Bis zu einem abschliessenden
Prozessergebnis hat sie aber als unschuldig zu gelten. Die Verbreitung
ihres Gesundheitszustandes kommt einer Vorverurteilung gleich und hat in
einem Rechtstaat eigentlich zu unterbleiben.

Was für ein Unfug. Niemand hat sie im juristischen Sinne schuldig gesprochen oder vorverurteilt. Es dürfte etwas schwierig sein, über den Grund der Verhaftung Auskunft zu geben und dabei die Krankheit unerwähnt zu lassen. Vielleicht hast Du eine Idee, wie man das formulieren könnte?

Nach Deinen Vorstellungen müßte man auch während der Verhandlung bis zum Schuldspruch, bei Freisprechung auch nach der Verhandlung Stillschweigen bewahren. Vielleicht merkst Du selbst, daß das Schwachsinn ist; einen solchen Anspruch gibt es nicht.

Sollte sie bewußt andere Menschen angesteckt haben, wäre das ein
ziemlicher Hammer. Das hat aber ein Gericht festzustellen. Alles andere ist
bis jetzt Spekulation.

Ein "dringender Tatverdacht" ist alles andere als Spekulation. Dem gingen nach Auskunft monatelange Ermittlungen voraus.

Bevor es zu einer Verhandlung kommt, hat das die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde festzustellen, und die ist bei Verwendung der Formulierung "dringender Tatverdacht" zu der Überzeugung gelangt, daß sich die Dinge wie geschildert verhalten. Ein Haftbefehl kann nur durch einen Richter erlassen werden, so daß die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft sowie der Haftgrund (Wiederholungsgefahr) für einen Richter offenbar überzeugend genug waren, einen solchen auszustellen.

Wenn Du U-Haft als "Vorverurteilung" bezeichnest, hast Du im Wortsinn zwar vielleicht nicht ganz unrecht, scheinst aber mit den Abläufen in einem Rechtsstaat nicht sonderlich vertraut zu sein.

Siehe der Fall Andreas Türk. Bestimmte Informationen haben die
Öffentlichkeit nichts anzugehen. Nach einem Prozess mag das anders sein.
Wenn die Schuld festgestellt wurde, kann man das durchaus veröffentlichen,
vorher sehe ich das kritisch.

Darfst Du.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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