Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Stalking-Fall?

Kuer Radowisch @, Wien, Wednesday, 18.03.2009, 14:12 (vor 6126 Tagen) @ Gerhard Eichberger

Gerhard Eichberger

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß meiner Meinung nach die Frau
auch nicht so ganz vollständig für ihr Verhalten verantwortlich zu machen
ist.

Wäre es sinnvoll, die Kosten für meinen Verteidiger (immerhin ein paar
tausend Euro) einzuklagen? (Immerhin hat ja der Richter festgestellt, daß
die Strafanzeige von der Frau in böswilliger Absicht gemacht wurde, um zu
erreichen, daß ich meine Anzeige zurückziehe.

Ein Freund meint, ich soll nun gegen die Frau eine Klage wegen Verleumdung
einbrigen. Ich weiß nicht so recht. Verleumdung ist in Österreich mit
Freiheitsstrafe bedroht. Wenn ich das mache und sie verurteilt wird, dann
heißt es im Freundes- und Bekanntenkreis wahrscheinlich, daß ich die Frau
ins Gefängnis gebracht habe...

Eure Meinung dazu?

Gerhard

Mir fällt auf, daß du diese Frau, nach allem, was sie dir anschauen hat lassen, immer noch in Schutz nimmst.
Natürlich ist sie für ihr Tun selber verantwortlich. Sie ist ja schließlich alt genug (soviel ich weiß, um die 40?) und somit volljährig.
Als du mir das erste mal von ihr erzählt hast, dachte ich sie sei 17 und somit ein unreifes Küken.
Das trifft aber hinten und vorne nicht zu.
Wenn jemand - egal ob Mann oder Frau - jemand anderem aus purer Bosheit ein unfundiertes Gerichtsverfahren hineinwürgt, dann gehört diesem Jemand auch kräftig in den Axxxx getreten.

Außerdem: wenn sie verurteilt wird, was zu zahlen, dann kommt sie nicht ins Gefängnis. Denn sie muß ja was zahlen.

Übrigens: mein Freund der Richter (er ist mit diesem Fall nicht befaßt) sagte mir unter der Hand (weil offiziell darf er das nicht) daß du mit einer Schadenersatzklage (nicht Verleumdung!) gegen diese Frau gute Chancen hättest, besonders im Hinblick auf die Aussage des Erstrichters, daß die Klägerin das Verfahren offensichtlich aus Bosheit und Rachsucht angestrengt hat, weswegen auch ein Freispruch zu fällen war.
Schließlich hast du nicht unbedeutende finanzielle Aufwendungen gehabt, die dir ohne diesen Bosheitsakt nicht entstanden wären.

LG Kurt


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