Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Stalking-Fall?

Lamgi-Mari, Sunday, 15.03.2009, 00:53 (vor 6129 Tagen) @ Gerhard Eichberger

Sehr geehreter Herr Eichberger,

ohne die Vorgeschichte ist es schwierig, sich ein abschliessendes Urteil zu erlauben. Auf alle Fälle erstaunlich, dass in der heutigen Zeit ein Richter feststellt, die Frau habe in böswilliger Absicht gehandelt. Von einer Strafanzeige würde ich dennoch absehen, da ähnlich gelagerte Fälle fast immer ins Leere führen. Sogar Falschbeschuldigerinnen, denen ihre Absicht nachgewiesen wurde, kommen iaR ungeschoren davon. Warum das so ist, das weiss der Henker. Geniessen Sie einfach den erkämpften Freispruch.

In diesem Sinne,
MFG


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