Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Stalking-Fall?

Gerhard Eichberger @, Langenlebarn/Österreich, Sunday, 15.03.2009, 11:26 (vor 6129 Tagen) @ Lamgi-Mari

Gerhard Eichberger

Andererseits wäre eine Anzeige auch ein Signal, daß Verleumdete sich
wehren, wenn auch meist erfolglos. Sich erfolglos wehren ist nicht so
schlimm wie sich gar nicht zu wehren.

Das ist einerseits schon richtig. Aber man muß sich die möglichen Konsequenzen überlegen

Einerseits die finanziellen:
Die Diversion hätte mich EUR 1.000,-- gekostet, das Strafverfahren kostete mich ein Mehrfaches an Anwaltskosten. Insofern hatte der Dr. Mayer schon recht: Rein finanziell betrachtet wäre die Diversion das Mittel der Wahl gewesen. Allerdings ist eine Diversion ein Schuldanerkenntnis - und warum soll ich mich schuldig bekennen, wenn ich mich nicht schuldig fühle? (Daß ich der Frau zuweilen auf den Wecker gefallen bin, gebe ich ja zu. Aber Stalking ist meines Erachtens doch was GANZ anderes.)

Andererseits geht's mir um die angesprochene Signalwirkung:
Nicht so sehr gegenüber der Gesellschaft. (Daß die Leute über einen, der nicht in ihr Weltbild paßt, dumm reden, ist mir persönlich wurscht, solange mir daraus nicht handfeste Nachteile erwachsen.) Sondern gegenüber dieser Frau. Dazu unten mehr.

Es ist zwecklos. Es führt nur zu seelischer Belastung, da das Resultat
ernüchternd sein wird. Besser ist es, einen ausgedehnten Waldspaziergang zu
unternehmen.

Das bringt mir gar nichts, da bin ich nicht der rechte Typ dafür. Zu einer seelischen Belastung für mich führt das Ganze schon, wobei das aber in eine andere Richtung geht. So komisch das klingt, aber ich mache mir tatsächlich Sorgen um die Frau. Denn sie hatte immer wieder mit verschiedenen Typen Schwierigkeiten bekommen, einmal wurde sie sogar von ihrem früheren Lebensgefährten niedergeschlagen. (Der hatte sich damals einen Kredit aufgenommen, um ihre Wohnung einzurichten. Dann hat sie ihn bald rausgeschmissen - er zahlt am Kredit heute noch.

Und hier kommt die von mir gedachte Signalwirkung zum Tragen: Ich habe sie NICHT verklagt, weil ich das Geld zurückhaben will. Ich wußte ja damals schon, daß sie finanzielle Schwierigkeiten hat, die sie zusätzlich noch belasten. Und als ich gesehen habe, daß sie immer mehr Schwierigkeiten bekommt, wollte ich ihr demonstrieren, was passieren kann. Wobei das ja noch harmlos ist - was ist, wenn sie mal an den Falschen gerät? Es gibt Typen, die wegen wesentlich weniger Geld handgreiflich werden.

Wobei ich aber wieder sagen muß, daß das im Grunde gar nicht ihre wirkliche Intention ist, auch wenn's so wirkt. Ich weiß um ihre Probleme und habe auch eine Vermutung, woher die kommen - aus ihrer frühesten Kindheit nämlich. Sie trägt da ein schweres "Pinkerl" mit sich herum, über das sie nicht reden kann. Wenn man sich aber (so wie ich) lange und eingehend mit ihr befaßt hat, dann kann man aus ihrem Verhalten auf so Manches schließen. Aus ihren Erlebnissen in frühester Kindheit resultiert ihr Menschen- und vor allem Männerhass. Was auch immer ihr damals widerfahren ist, es muß schrecklich gewesen sein.

Deshalb tut es mir in der Seele weh, wenn ich da lese und höre, daß mich die Frau nur ausgenutzt hat. Das hat sie zwar oberflächlich betrachtet gemacht, aber sie konnte nicht anders.

Ein Mensch, der von Notstandshilfe und Sozialgeld lebt und sich täglich niedersauft, um das Leben irgendwie zu packen, kann sich keine Therapie leisten. Das, was die Krankenkassen zahlen, kann man vergessen. HIER liegt das wahre Problem. Dringend nötig wäre für sie, daß sie mit fachlicher Hilfe ihre Vergangenheit aufarbeitet.

Kollektiv die Segel streichen wäre auch ein Signal.

Das ist der komplett falsche Weg.

Irgendwie wurde ich ja in diese Richtung gedrückt - ich wurde auf ihre Veranlassung bei verschiedenen gemeinsamen Aktionen rausgeschmissen. So waren wir beide Gründungsmitglieder der Fernsehsendung MULATSCHAG, die täglich im OKTO-TV und seit einiger Zeit auch im Hamburger TIDE-TV läuft, und ich bin dort einer der Darsteller (z. B. der Special Agent Helmi Eichberger bei CSEI-Meidling). Im Februar 2008 wurde ich auf Veranlassung dieser Frau von unserem Leiter gefeuert, wobei ich mich jedoch nach wie vor als Teammitglied verstehe.

Meiner Ansicht nach liegt der Fehler ja nicht (nur) bei der Frau, sondern bei der Staatsanwaltschaft. Die hätte nämlich den Fall genauer prüfen müssen. Dann hätte sie festgestellt, daß die Stalkingvorwürfe aus der Luft gegriffen sind. Dies geht ja direkt aus dem Akt der Staatsanwaltschaft hervor - es war gar nicht wirklich nötig, noch weitere Beweise abzuliefern. Im Akt waren ja schließlich auch meine drei Briefe an die Frau (davon einer außerhalb des Zeitraumes des Stalkingvorwurfes). Diese Briefe, die die Frau selber der Polizei als Beweis gegen mich eingesetzt hatte, waren für mich ja eingentlich nicht belastendes, sondern entlastendes Material. (Um zu verstehen, was ich meine, könnte ich die Briefe ja hier mal veröffentlichen - dies stellt jedenfalls keinen Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar, da der Absender eines Briefes daran ja nicht gebunden ist, sondern nur der Empfänger - gleichwohl es mir in der Regel wurscht ist, wenn jemand meine Briefe veröffentlicht.)

Aber ich verstehe auch das Problem der Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlich geht es denen ähnlich wie anderen Behörden: Durch den massiven Beamtenabbau fehlen hinten und vorne die Leute. Wie sollen die denn da die Fälle prüfen, wenn sie kaum Personal haben? Wie mir mein Anwalt mitgeteilt hat, schaut sich die Staatsanwaltschaft die ihnen vorliegenden Unterlagen kaum an. Das scheint hier tatsächlich der Fall gewesen zu sein.

Ich muß mir nun wirklich überlegen, was ich da tue. Ich möchte nicht auf meinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Zwar kann ich es mir leisten, auf das Geld zu verzichten, aber irgendwie sehe ich es nicht ein. Von der Frau dieses Geld zurückfordern, will ich aber irgendwie auch wieder nicht. Das würde sie nur noch mehr belasten, sie hat ja sowieso schon einen Schuldenberg - außerdem wären das weitere Kosten, die nicht hereinbringbar sein werden. Ein Zahlungstitel gegen eine Notstandshilfeempfängerin mit einem 16jährigen Sohn, der bei seinem Vater lebt, ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Außerdem hieße es dann womöglich, daß ich (als Person mit geregeltem Einkommen) da Forderungen an eine arme Person stelle - dies würde in meinem Freundes- und Bekanntenkreis wohl als unbotmäßig gewertet werden, was ich natürlich auch nicht haben will.

Würde ich eine Anzeige/Klage auf Verleumdung machen und sie dann tatsächlich verurteilt werden, dann würde die Republik Österreich zwar meine Anwaltskosten des Strafverfahrens übernehmen, aber sie würde sich dieses Geld dann von der Frau zurückholen und sie obendrein mit einer längeren Freiheitsstrafe belegen. Verleumdung ist nämlich eine Straftat gegen die Rechtspflege, und sowas wird in Österreich besonders hart geahndet. DAS will ich ihr nun auch nicht antun...

Bleibt also nur noch zu prüfen, ob man der Staatsanwaltschaft vorwerfen kann, den Fall nicht ausreichend geprüft zu haben und damit zu erreichen, daß die Staatsanwaltschaft, also die Republik Österreich meine Anwaltskosten und Spesen ersetzen muß. DAS halte ich für einen sinnvollen und gangbaren Weg.

Ich wäre übrigens auch bereit, eine Therapie für die Frau zu bezahlen, damit sie endlich mit ihrer Vergangenheit abschließen und der Mensch werden kann, der sie werden möchte.

Soweit also mal meine Meinung dazu.

Gedanken, Ideen und Vorschläge?


Gerhard


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