Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Stalking-Fall?

Krischan., Sunday, 15.03.2009, 01:44 (vor 6129 Tagen) @ Lamgi-Mari

Sehr geehreter Herr Eichberger,

ohne die Vorgeschichte ist es schwierig, sich ein abschliessendes Urteil
zu erlauben. Auf alle Fälle erstaunlich, dass in der heutigen Zeit ein
Richter feststellt, die Frau habe in böswilliger Absicht gehandelt. Von
einer Strafanzeige würde ich dennoch absehen, da ähnlich gelagerte Fälle
fast immer ins Leere führen. Sogar Falschbeschuldigerinnen, denen ihre
Absicht nachgewiesen wurde, kommen iaR ungeschoren davon. Warum das so ist,
das weiss der Henker. Geniessen Sie einfach den erkämpften Freispruch.

In diesem Sinne,
MFG

Andererseits wäre eine Anzeige auch ein Signal, daß Verleumdete sich wehren, wenn auch meist erfolglos. Sich erfolglos wehren ist nicht so schlimm wie sich gar nicht zu wehren.


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