Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Stalking-Fall?

karlma, Sunday, 15.03.2009, 10:47 (vor 6129 Tagen) @ Gerhard Eichberger

Hi! Schön, dass Du Dich persönlich meldest!

Mich würde nun Eure Meinung zu diesem Fall interessieren.

Aus mener Sicht folgende Antworten:

Mir geht's vor allem darum, herauszufinden, was in der Frau vorgeht.

Finde ich sehr verständlich, aber das wirst Du nur von ihr selbst erfahren können, wenn sie denn selbst Zugang zu ihren Motiven und Gefühlen hat. Sie ist in die Sache genauso hineingewachsen wie Du und sieht sich auch als die, die reagiert und deswegen die Schuld für alles bei Dir sucht, weil Du aus ihrer Sicht ja agierst.

Und natürlich die weitere Vorgangsweise.

Wäre es sinnvoll, die Kosten für meinen Verteidiger (immerhin ein paar
tausend Euro) einzuklagen? (Immerhin hat ja der Richter festgestellt, daß
die Strafanzeige von der Frau in böswilliger Absicht gemacht wurde, um zu
erreichen, daß ich meine Anzeige zurückziehe.

Aus finanzieller Sicht auf jeden Fall. Aber es gibt auch andere Gesichtspunkte. Die Fragen liegen bei Dir: Willst Du den Kontakt zu der Person aufrecht erhalten? Willst Du ihn im Positiven gestalten oder reicht es Dir, ihn im Negativen zu pflegen? Jemand, der mich schlägt, beschäftigt sich auch mit mir als Person. Wennn Du von der Person nichts mehr wissen willst, empfiehlt sich sausen lassen. Dann war das Lehrged beziehungsweise der Preis dafür, sie loszuwerden.
Du bewegst Dich in einem speziellen Milieu, zu dem ich keinen Zugang habe. Was sich daraus noch an anderen Gesichtspunkten ergibt, mußt Du auch berüksichtigen.

Ein Freund meint, ich soll nun gegen die Frau eine Klage wegen Verleumdung
einbrigen. Ich weiß nicht so recht. Verleumdung ist in Österreich mit
Freiheitsstrafe bedroht. Wenn ich das mache und sie verurteilt wird, dann
heißt es im Freundes- und Bekanntenkreis wahrscheinlich, daß ich die Frau
ins Gefängnis gebracht habe...

Wird gern mal so dargestellt, aber dazu habe ich eine ganz strenge Meinung. Ein Straftäter (egal ob weiblich oder männlich) ist höchstpersönlich für die Folgen verantwortlich und nicht der, der anzeigt. Sonst unterliegst Du einer zusätzlichen Untat, der moralischen Erpressung. Aber auch bei dieser Fragestellung gilt das, was ich schon schrieb: Willst Du in Kontakt bleiben, auch in einem negativen?

Ansonsten Glückwunsch zu dem bisherigen Ergebnis, war nicht unbedingt zu erwarten.


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